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Abschnitt 4.14.2 - 4.14.2 Bitumen, Bitumenanstriche und Kaltbitumen

In Abhängigkeit von Produkt und Verarbeitungsform bestehen unterschiedliche Gefährdungen. Werden Gase und Aerosole beim Verarbeiten eingeatmet, können diese bei entsprechender Konzentration zu Gesundheitsschäden führen. Es besteht die Möglichkeit der Reizung der Augen und der Atemwege bis hin zur Atemnot. Direkter Hautkontakt führt zu Hautreizungen. Deshalb muss Hautkontakt vermieden und geeigneter Hautschutz betrieben werden.

Beim Einsatz von Kaltbitumen geht die Gefährdung in erster Linie vom Lösemittelanteil aus. Bei Tätigkeiten mit heißem Bitumen besteht außerdem Verbrennungsgefahr. Es sollten nach Möglichkeit Lösemittel- und aromatenarme Bitumenprodukte verwendet werden.

Beim Einbau von Gussasphalt mit Temperaturen von 240 - 260° C werden Gase und Aerosole aus Bitumen freigesetzt, die den bisherigen Grenzwert von 10 mg/m3 deutlich überschreiten. Durch die Entwicklung viskositätsabsenkender Zusätze können Walz- und Gussasphalte nunmehr mit bis zu um 30 Grad abgesenkten Temperaturen hergestellt und verarbeitet werden. Beim Einbau von Gussasphalt mit abgesenkten Temperaturen liegen die Expositionen unter 10 mg/m3. Der Einbau von Gussasphalt mit abgesenkten Temperaturen stellt damit den aktuellen Stand der Technik dar.

Ab 1.1.2008 darf Gussasphalt nur noch bei abgesenkten Temperaturen gemäß "Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt - M TA" und ZTV Asphalt-StB 07 eingebaut werden.