TRG 311 - TR Druckgase 311

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Abschnitt 2 TRG 311 - Begriffsbestimmungen (1)

2.1 Poröse Massen sind Massen, die Druckgasflaschen ausfüllen und zur Aufnahme eines Lösemittels und des darin gelösten Acetylens dienen.

2.2 Lösemittel (2) für Acetylen sind Flüssigkeiten, in denen Acetylen unter Druck gelöst wird.

2.3 Die Porosität einer Masse ist das Verhältnis des Volumens des in eine mit der porösen Masse präparierten Flasche einzubringenden Lösemittels Aceton zum Volumen der leeren Flasche in Prozent.

2.4 Das Füllverhältnis (früher: Füllkonzentration) ist das Massenverhältnis von Acetylen zum Lösemittel.

2.5 Gemeinsames Entleeren liegt dann vor, wenn Acetylenflaschen so zusammengeschaltet sind, daß beim Entleeren die gemeinsamen Verbindungsleitungen unter Flaschendruck stehen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Der bisher verwendete Begriff "Lösungsmittel" soll in der DruckbehV im Rahmen der Novellierung in "Lösemittel" geändert werden.