TRG 240 - TR Druckgase 240

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 TRG 240 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für das Herstellen und das betriebsfertige Herrichten von Druckgasbehältern.

1.2 In Verbindung mit dieser TRG gelten für das Herstellen

NummerTitel
TRG 241Schweißen und andere Fügeverfahren
TRG 242 Wärmebehandlung

1.3 Für die Ausrüstung gelten ferner die TRG 250 bis 256.

1.4 Die TRG 241 und 242 finden Anwendung. soweit in den Technischen Regeln ,,Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter" (ab TRG 300) nichts anderes festgelegt ist.

1.5 Es wird verwiesen auf

TRD 001 Aufbau und Anwendung der TRG

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)