DGUV Regel 109-606 - Branche Tischler- und Schreinerhandwerk

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

3.7.1 Psychische Belastung

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Abb. 3.7.1-01
Psychische Belastung

ccc_3673_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

ccc_3673_02.jpgWeitere Informationen
  • Informationen der DGUV zur psychischen Belastung:

    ccc_3673_22.jpgwww.dguv.de Webcode: d57373

  • Informationen der BGHM "Psychische Belastung und Beanspruchung"

    ccc_3673_22.jpgwww.bghm.de Webcode 234

Die tätigkeitsbezogene, objektive Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen psychisch relevante Einwirkungen aus Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und sozialen Beziehungen systematisch ermittelt und analysiert werden.

Psychische Belastung resultiert aus vielen Aspekten einer beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale arbeitsbedingter psychischer Belastung sowie mögliche kritische Ausprägungen haben BMAS und Sozialpartner in ihrer gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt1 2013 veröffentlicht.

ccc_3673_30.jpgGefährdungen (psychische Belastung)
1. Merkmalsbereich: Arbeitsinhalt/ArbeitsaufgabeMögliche kritische Ausprägung
1.1 Vollständigkeit der AufgabeTätigkeit enthält:
  • nur vorbereitende oder

  • nur ausführende oder

  • nur kontrollierende Handlungen

1.2 HandlungsspielraumDer/die Beschäftigte hat keinen Einfluss auf:
  • Arbeitsinhalt

  • Arbeitspensum

  • Arbeitsmethoden/-verfahren

  • Reihenfolge der Tätigkeiten

1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum)Einseitige Anforderungen:
  • wenige, ähnliche Arbeitsgegenstände und Arbeitsmittel

  • häufige Wiederholung gleichartiger Handlungen in kurzen Takten

1.4 Information/Informationsangebotzu umfangreich (Reizüberflutung)
  • zu gering (lange Zeiten ohne neue Information)

  • ungünstig dargeboten

  • lückenhaft (wichtige Informationen fehlen)

1.5 Verantwortung
  • unklare Kompetenzen und Verantwortlichkeiten

1.6 Qualifikation
  • Tätigkeiten entsprechen nicht der Qualifikation der Beschäftigten (Über-/Unterforderung)

  • Unzureichende Einweisung/Einarbeitung in die Tätigkeit

1.7 Emotionale Inanspruchnahme
  • durch das Erleben emotional stark berührender Ereignisse (z. B. Umgang mit schwerer Krankheit, Unfällen, Tod)

  • durch das ständige Eingehen auf die Bedürfnisse anderer Menschen

  • durch permanentes Zeigen geforderter Emotionen, unabhängig von den eigenen Empfindungen

  • Bedrohung durch Gewalt durch andere Personen

2. Merkmalsbereich: ArbeitsorganisationMögliche kritische Ausprägung
2.1 Arbeitszeit
  • wechselnde oder lange Arbeitszeit

  • ungünstig gestaltete Schichtarbeit, häufige Nachtarbeit

  • umfangreiche Überstunden

  • unzureichendes Pausenregime

2.2 Arbeitsablauf
  • Zeitdruck/hohe Arbeitsintensität

  • häufige Störungen/Unterbrechungen

  • hohe Taktbindung

2.3 Kommunikation/Kooperation
  • isolierter Einzelarbeitsplatz

  • keine oder geringe Möglichkeit der Unterstützung durch Vorgesetzte oder Kolleginnen und Kollegen

  • keine klar definierten Verantwortungsbereiche

3. Merkmalsbereich: Soziale BeziehungenMögliche kritische Ausprägung
3.1 Kollegen und Kolleginnen
  • zu geringe/zu hohe Zahl sozialer Kontakte

  • häufige Streitigkeiten und Konflikte

  • Art der Konflikte: Soziale Drucksituationen

  • fehlende soziale Unterstützung

3.2 Vorgesetzte
  • keine Qualifizierung der Führungskräfte

  • fehlendes Feedback, fehlende Anerkennung für erbrachte Leistungen

  • fehlende Führung, fehlende Unterstützung im Bedarfsfall

4. Merkmalsbereich: ArbeitsumgebungBeispiele für negative Wirkungen
4.1 Physikalische und chemische Faktoren
  • Lärm

  • unzureichende Beleuchtung

  • Gefahrstoffe

4.2 Physische Faktoren
  • ungünstige ergonomische Gestaltung

  • schwere körperliche Arbeit

4.3 Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung
  • ungünstige Arbeitsräume, räumliche Enge

  • unzureichende Gestaltung von Signalen und Hinweisen

4.4 Arbeitsmittel
  • fehlendes oder ungeeignetes Werkzeug bzw. Arbeitsmittel

  • ungünstige Bedienung oder Einrichtung von Maschinen

  • unzureichende Softwaregestaltung

5. Merkmalsbereich: Neue ArbeitsformenBeispiele für negative Wirkungen
Diese Merkmale sind nicht Gegenstand des Aufsichtshandelns, spielen aber für die Belastungssituation der Beschäftigten eine Rolle.
  • räumliche Mobilität

  • atypische Arbeitsverhältnisse, diskontinuierliche Berufsverläufe

  • zeitliche Flexibilisierung, reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben

Tabelle 2
Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (Quelle: GDA Broschüre: "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" (2. erweiterte Ausgabe, Januar 2016))

Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt es ein breites Spektrum an Instrumenten und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen.

Psychische Belastung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, anhand von Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Beschäftigtenbefragungen, erfasst und beurteilt werden. Jede dieser Vorgehensweisen hat spezifische Stärken, aber auch spezifische Voraussetzungen und Grenzen, die abzuwägen sind (siehe Übersicht "Stärken und Grenzen der Vorgehensweisen im Überblick" in Anlage 2 "Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Instrumente/Verfahren" der GDA Broschüre: "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" (2. erweiterte Ausgabe, Januar 2016)).

ccc_3673_31.jpgMaßnahmen

Folgende allgemeine Maßnahmen der Arbeitsgestaltung haben sich zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung bewährt:

  • vielfältige Aufgabenanforderungen und Informationen

  • Ermüdung durch die Entkopplung taktgebundener Aufgabenerfüllung vermeiden mithilfe von Puffern und der dadurch zunehmenden Autonomie

  • Arbeitswechsel im Sinne von: Wechsel der Arbeitsaufgaben und Arbeitsorte (Job-Rotation)

  • Arbeitserweiterung durch quantitative Erweiterung der Aufgaben (Job-Enlargement)

  • Arbeitsbereicherung durch Zusammenfassen von Arbeitsaufgaben zu einer größeren Aufgabe (Job-Enrichment)

  • Erweiterung der Handlungsoptionen in Arbeitsgruppen durch Übertragen der Planungs-, Entscheidungs- und/oder der Kontrollfunktionen

  • bei fehlenden Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsaufgabe durch technische oder organisatorische Maßnahmen: Mechanisierung oder Automatisierung repetitiver Funktionen mit eng eingeschränkten Aufgabenanforderungen

  • Erleichterung/Unterstützung der Kommunikationsmöglichkeiten unter den Beschäftigten

Die Beschäftigten sollten unbedingt in den Bewertungsprozess der psychischen Belastungsfaktoren und in die Ableitung der Schutzmaßnahmen einbezogen werden, um positive Effekte erzielen zu können.

3.7.2 Gesundheit im Betrieb

ccc_3673_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Siehe Kapitel 3.7.1

ccc_3673_02.jpgWeitere Informationen
  • Informationen des DGUV Fachbereichs "Gesundheit im Betrieb":

    ccc_3673_22.jpgwww.dguv.de - Webcode: d138325

  • Informationen der BGHM "Psychische Belastung und Beanspruchung":

    ccc_3673_22.jpgwww.bghm.de - Webcode 234

ccc_3673_30.jpgGefährdungen

Physische, physikalische, chemische, biologische und psychische Einwirkungen bei der Arbeit können die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen oder schädigen (Hinweise zum Teil in anderen Kapiteln).

ccc_3673_31.jpgMaßnahmen
  • Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen oft am besten, was sie an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt oder krankmacht. Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten aktiv an einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und beziehen Sie sie in Ihre Überlegungen zu Arbeitsgestaltungsmaßnahmen ein. Das sorgt für eine höhere Akzeptanz und motiviert die Beschäftigten.

  • Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen im Einzelfall Ihre Mitglieder und Unternehmen bei der Organisation und dem Angebot von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, indem die Gesundheit der im Betrieb Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen erhalten und gestärkt wird, hat sich besonders in folgenden Themenbereichen bewährt (siehe auch DGUV Fachbereich "Gesundheit im Betrieb"):

    • Arbeiten im demografischen Wandel

    • Arbeitsorganisation/gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsaufgaben

    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    • Förderung der Bewegung

    • Förderung gesunder Ernährung

    • Gesundheitsförderliches Führungsverhalten

    • Gewaltprävention

    • Interkulturelle Aspekte der Prävention

    • Psychische Belastung und Beanspruchung

    • Suchtprävention