Abschnitt 3.7 - 3.7 Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
3.7.1 Psychische Belastung
Abb. 3.7.1-01
Psychische Belastung
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
|
Weitere Informationen | |
---|---|
|
Die tätigkeitsbezogene, objektive Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen psychisch relevante Einwirkungen aus Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und sozialen Beziehungen systematisch ermittelt und analysiert werden.
Psychische Belastung resultiert aus vielen Aspekten einer beruflichen Tätigkeit. Wesentliche Merkmale arbeitsbedingter psychischer Belastung sowie mögliche kritische Ausprägungen haben BMAS und Sozialpartner in ihrer gemeinsamen Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt1 2013 veröffentlicht.
Gefährdungen (psychische Belastung) |
---|
1. Merkmalsbereich: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe | Mögliche kritische Ausprägung |
---|---|
1.1 Vollständigkeit der Aufgabe | Tätigkeit enthält:
|
1.2 Handlungsspielraum | Der/die Beschäftigte hat keinen Einfluss auf:
|
1.3 Variabilität (Abwechslungsreichtum) | Einseitige Anforderungen:
|
1.4 Information/Informationsangebot | zu umfangreich (Reizüberflutung)
|
1.5 Verantwortung |
|
1.6 Qualifikation |
|
1.7 Emotionale Inanspruchnahme |
|
2. Merkmalsbereich: Arbeitsorganisation | Mögliche kritische Ausprägung |
2.1 Arbeitszeit |
|
2.2 Arbeitsablauf |
|
2.3 Kommunikation/Kooperation |
|
3. Merkmalsbereich: Soziale Beziehungen | Mögliche kritische Ausprägung |
3.1 Kollegen und Kolleginnen |
|
3.2 Vorgesetzte |
|
4. Merkmalsbereich: Arbeitsumgebung | Beispiele für negative Wirkungen |
4.1 Physikalische und chemische Faktoren |
|
4.2 Physische Faktoren |
|
4.3 Arbeitsplatz- und Informationsgestaltung |
|
4.4 Arbeitsmittel |
|
5. Merkmalsbereich: Neue Arbeitsformen | Beispiele für negative Wirkungen |
Diese Merkmale sind nicht Gegenstand des Aufsichtshandelns, spielen aber für die Belastungssituation der Beschäftigten eine Rolle. |
|
Tabelle 2
Merkmalsbereiche und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung (Quelle: GDA Broschüre: "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" (2. erweiterte Ausgabe, Januar 2016))
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt es ein breites Spektrum an Instrumenten und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen.
Psychische Belastung kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, anhand von Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Beschäftigtenbefragungen, erfasst und beurteilt werden. Jede dieser Vorgehensweisen hat spezifische Stärken, aber auch spezifische Voraussetzungen und Grenzen, die abzuwägen sind (siehe Übersicht "Stärken und Grenzen der Vorgehensweisen im Überblick" in Anlage 2 "Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Instrumente/Verfahren" der GDA Broschüre: "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" (2. erweiterte Ausgabe, Januar 2016)).
Maßnahmen |
---|
Folgende allgemeine Maßnahmen der Arbeitsgestaltung haben sich zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung bewährt:
vielfältige Aufgabenanforderungen und Informationen
Ermüdung durch die Entkopplung taktgebundener Aufgabenerfüllung vermeiden mithilfe von Puffern und der dadurch zunehmenden Autonomie
Arbeitswechsel im Sinne von: Wechsel der Arbeitsaufgaben und Arbeitsorte (Job-Rotation)
Arbeitserweiterung durch quantitative Erweiterung der Aufgaben (Job-Enlargement)
Arbeitsbereicherung durch Zusammenfassen von Arbeitsaufgaben zu einer größeren Aufgabe (Job-Enrichment)
Erweiterung der Handlungsoptionen in Arbeitsgruppen durch Übertragen der Planungs-, Entscheidungs- und/oder der Kontrollfunktionen
bei fehlenden Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitsaufgabe durch technische oder organisatorische Maßnahmen: Mechanisierung oder Automatisierung repetitiver Funktionen mit eng eingeschränkten Aufgabenanforderungen
Erleichterung/Unterstützung der Kommunikationsmöglichkeiten unter den Beschäftigten
Die Beschäftigten sollten unbedingt in den Bewertungsprozess der psychischen Belastungsfaktoren und in die Ableitung der Schutzmaßnahmen einbezogen werden, um positive Effekte erzielen zu können.
3.7.2 Gesundheit im Betrieb
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
|
Weitere Informationen | |
---|---|
|
Gefährdungen |
---|
Physische, physikalische, chemische, biologische und psychische Einwirkungen bei der Arbeit können die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen oder schädigen (Hinweise zum Teil in anderen Kapiteln).
Maßnahmen |
---|
Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen oft am besten, was sie an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt oder krankmacht. Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten aktiv an einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und beziehen Sie sie in Ihre Überlegungen zu Arbeitsgestaltungsmaßnahmen ein. Das sorgt für eine höhere Akzeptanz und motiviert die Beschäftigten.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen im Einzelfall Ihre Mitglieder und Unternehmen bei der Organisation und dem Angebot von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, indem die Gesundheit der im Betrieb Beschäftigten durch entsprechende Maßnahmen erhalten und gestärkt wird, hat sich besonders in folgenden Themenbereichen bewährt (siehe auch DGUV Fachbereich "Gesundheit im Betrieb"):
Arbeiten im demografischen Wandel
Arbeitsorganisation/gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsaufgaben
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Förderung der Bewegung
Förderung gesunder Ernährung
Gesundheitsförderliches Führungsverhalten
Gewaltprävention
Interkulturelle Aspekte der Prävention
Psychische Belastung und Beanspruchung
Suchtprävention