DGUV Information 203-007 - Windenergieanlagen Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich

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Abschnitt A3 - Anwendung

A3.1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung beim Einsatz von Beschäftigten bei

  • Errichtung und Montage, sowie Demontage und Rückbau ("Bauphase")

  • Betrieb und Instandhaltung ("Betriebsphase")

von Windenergieanlagen (WEA).

ccc_1609_as_2.jpgHinweis
Inhalte dieser DGUV Information können sinngemäß auch auf andere Strukturen und in anderen Umgebungen im Bereich der Windenergie (z. B. Plattformen) Anwendung finden.

A3.2 Arbeiten im Ausland

Bei Arbeiten im Ausland kann die Umsetzung weitergehender länderspezifischer Regelungen erforderlich sein.

A3.3 Ausschlussbereich

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf

  • die Genehmigung von Anlagen

  • die werksseitige Herstellung der Komponenten

  • den Transport von Teilen und Komponenten zum Montageort im öffentlichen Verkehrsbereich

  • Gründungs- und Fundamentarbeiten