TRGL 181 - TR Gashochdruckleitungen 181

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Abschnitt 8 TRGL 181 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (1)

8.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen den Bau-, Errichtungs- und Betriebsbestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) e.V. genügen. Sie sollen bevorzugt außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen aufgestellt bzw. installiert werden.

8.2 Für elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen gilt die "Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen".

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)