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Abschnitt 6.4 - 6.4 Schweißerlaubnis

Vor Durchführung von Schweiß- und Schneidarbeiten sind vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin Informationen über erforderliche Schutzmaßnahmen einzuholen.

Diese Schutzmaßnahmen, die vor, während und nach Durchführung der Schweißarbeiten erforderlich sind, können in der Regel der Schweißerlaubnis entnommen werden.

Schweißerlaubnisscheine (siehe Tabelle 5) sind vom Auftraggeber, Auftragnehmer und der ausführenden Person zu unterschreiben.

Weitere Informationen:

  • DGUV Vorschrift 79 und 80

    "Verwendung von Flüssiggas"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501

    "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kap. 2.26

  • DGUV Information 203-004

    "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"

  • DGUV Information 209-010

    "Lichtbogenschweißen"

  • DGUV Information 209-011

    "Gasschweißen"

  • DGUV Information 209-047

    "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren"

Tabelle 5
Beispiel für eine Schweißerlaubnis

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