TRGS 602 - TR Gefahrstoffe 602

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Abschnitt 5 TRGS 602 - Verwendungsbeschränkungen

Aufgrund der großen Bedeutung und der vereinzelt äußerst speziellen Anwendungsbereiche von Zink- und Strontiumchromat kann ein generelles Anwendungsverbot nicht ausgesprochen werden. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die unter Nummer 4 aufgeführten Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren Anwendung finden können. Sobald dies der Fall ist, sollten Zink- und Strontiumchromat ersetzt werden.

Außer Kraft am 23. Juni 2022 durch die Bek. vom 16. Mai 2022 (GMBl S. 468)