DGUV Information 209-019 - Sicherheit bei der Blechverarbeitung

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Abschnitt 6.4 - 6.4 Stanz-Nibbelmaschine

Sowohl die Stanzmaschine als auch die Nibbelmaschine verwendet zum Trennen von Blech das Fertigungsverfahren Scherschneiden, bei dem zwei gegenüberliegende Schneiden (Stempel und Matrize oder Obermesser und Untermesser) das dazwischenliegende Werkstück mit einem Schnitthub senkrecht zur Schneide trennen.

Beim Stanzen wird eine geschlossene Schnittlinie verwendet, da hier der Stempel in eine gegenüberliegende Matrize bewegt wird. Beim Nibbeln wird eine offene Schnittlinie verwendet, da hier das Obermesser wie bei einer Handschere am gegenüberliegenden Untermesser vorbei bewegt wird (Abbildung 30). Mit der offenen Schnittlinie wird eine schlechtere Qualität der Schnittflächen als mit der geschlossenen Schnittline erreicht.

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Abb. 30
Geschlossene Schnittlinie (z. B. Stanzen) und offene Schnittlinie (z. B. Nibbeln)

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Abb. 31
Stanzmaschine mit umspiegelten Lichtstrahlen als Zugangsschutz. Damit die Bedienperson vom Bedienpult die gegenüberliegende Maschinenseite einsehen kann, wurde ein Zusatzspiegel auf der Lichtstrahlumlenkung installiert.

Quetsch- und Schergefahren durch die Schneidbewegung können durch einen geringen Hub oder Verdeckungen ausgeschlossen werden. Wird das Blech nicht von Hand geführt, sondern eingespannt und programmgesteuert unter das Schneidwerkzeug geführt, entstehen Quetschstellen zu festen Teilen der Umgebung. Durch die Verwendung einer Zugangssicherung, zum Beispiel mit Lichtschranken und Umlenkspiegeln (vgl. Abbildung 31), können Bedienpersonen aus dem Gefahrenbereich herausgehalten werden. Dabei muss das Bedienpult zur Steuerung der Stanz-Nibbelmaschine außerhalb des Gefahrenbereichs stehen und darf nicht vom geschützten Bereich heraus erreicht werden.