DGUV Information 201-028 - Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung

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Abschnitt 9.7 - 9.8 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3

Sind die Tätigkeiten der Gefährdungsklasse 3 zuzuordnen, sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Gefährdungsklassen 1 und 2 folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • In der Ein-Kammer-Personenschleuse sollte möglichst ein Luftwechsel stattfinden. Dazu kann z. B. die Zuluft zum Sanierungsbereich aus dem Weißbereich durch die Schleuse geleitet werden oder im Schleusenbereich ein Sauger bzw. Entstauber betrieben werden. Bei besonderen Anforderungen, die sich aus dem Sanierungsumfeld ergeben können, kann die Einrichtung einer Mehrkammerschleuse erforderlich werden.

  • Technischen Lüftung mit ausreichendem Unterdruck im Sanierungsbereich (vgl. Kapitel 9.2.2)

  • Atemschutz: Atemschutzgeräte mit P3-Filter. Wegen des geringeren Atemwiderstandes werden Atemschutzgeräte mit Gebläseunterstützung empfohlen. Geeignet sind z. B. Masken der Klasse TM3P oder Hauben der Klasse TH3P. Werden Halbmasken eingesetzt, ist zur Verhütung von Augenreizungen ergänzend eine staubdichte Schutzbrille zu verwenden.