Abschnitt 4.1 - 4 Bau und Ausrüstung
4.1 Kennzeichnung
Auf Heftgeräten müssen folgende Angaben gut lesbar und dauerhaft angebracht sein:
Name oder eingetragenes Warenzeichen des Herstellers oder Lieferers, bei ausländischen Geräten des Einführers,
Typbezeichnung,
bei kraftbetriebenen Geräten Herstellungs- oder Erzeugnisnummer,
bei druckluftbetriebenen Geräten zusätzlich der zulässige Betriebsüberdruck in bar,
bei elektrisch betriebenen Geräten zusätzlich die elektrischen Kenndaten.