DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.35 - 3.35 Verformen von Platten und Profilen

Die Herstellung von Formteilen aus Blechen, Rahmenbalken und Profilen erfolgt durch plastische Verformung. Die gebräuchlichsten Maschinen im Schiffbau sind dabei Schiffbaupressen, Spanten- und Walzenbiegemaschinen.

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Abb. 71 Verformen von Außenhautplatten mit der Schiffbaupresse

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 209-008 "Presseneinrichter"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen

Beim Umgang mit diesen Bearbeitungsmaschinen drohen Ihren Beschäftigten insbesondere folgende Gefahren:

  • Quetschen von Fingern und Händen

    • beim Schließvorgang der Schiffbaupresse,

    • an Spannvorrichtungen, Werkstückauflagen und Druckstempeln der Spantenbiegemaschine,

    • beim Einziehen in die Walzen.

  • Herunterfallen oder Wegfliegen von Werkstücken sowie Druckstücken an der Schiffbaupresse

  • Schnitte durch scharfkantige Werkstücke

  • Herumschlagen des Werkstücks beim Abrutschen von den Werkstückanschlägen der Spantenbiegemaschine

  • Anstoßen an Kranhaken, Anschlagmittel und Werkstück bei Kranunterstützung

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Abb. 72 Walzenbiegemaschinen

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Die nachfolgend genannten Maßnahmen sind für alle Umformmaschinen anzuwenden.

  • Stellen Sie sicher, dass Schutzeinrichtungen, zum Beispiel geeignete Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung (Fußschalter mit 3 Schaltstellungen) verbunden mit reduzierter Schließgeschwindigkeit (≤ 10 mm / s), vorhanden sind.

  • Wenn aufgrund der Werkstückgröße ein Eingriff in die Gefahrstelle (Stempel und Werkstück) möglich ist, sind ergänzende Handschutzmaßnahmen zu treffen (z. B. Verwendung eines Zustimmungsschalters für jede gefährdete Person).

  • Stellen Sie sicher, dass geeignete Auflagen für das Werkstück vorhanden sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass geeignete Druckstücke vorhanden und sicher am Stempel befestigt sind.

  • Achten Sie darauf, dass die Notauseinrichtungen jederzeit gut erreichbar sind.

  • Kontrollieren Sie, ob die Bearbeitungsmaschinen bestimmungsgemäß eingerichtet und verwendet werden.

  • Unbefugte Personen müssen aus dem Arbeitsbereich verwiesen werden.

  • Vor Arbeitsbeginn ist die Bearbeitungsmaschine einer Sichtprüfung und einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

Maschinenspezifische Maßnahmen

Spantenbiegemaschine

  • Vor Arbeitsbeginn Spantenbieger auf festen Sitz der Anschläge, Funktion der Spannvorrichtung und Steuereinrichtung prüfen.

  • Werkstück niemals im Bereich von Werkstückanschlägen, Spannvorrichtungen oder Druckstempeln mit den Händen führen.

  • Während des Drückvorgangs vom Werkstück zurücktreten.

  • Werkstück mindestens 20 cm über Werkstückanschläge hinausstehen lassen.

  • Freistehende Werkstückenden auf Auflagen oder im Kran hängend führen.

  • Schutzhandschuhe benutzen.

Walzenbiegemaschine

  • Hände vom Werkstück nehmen, sobald die Walzen das Werkstück gefasst haben.

  • Nicht versuchen, schräg eingezogene Werkstücke während des Walzens geradezurücken; Werkstück zurückfahren und neu ansetzen.

  • Beim Herauslaufen des Werkstücks aus den Walzen das Werkstück festhalten (ggf. mit Kranunterstützung), bevor es die Walzen verlassen hat.

  • Schutzhandschuhe nur benutzen, wenn keine Einzugsgefahr gegeben ist.

Schiffbaupresse

  • Druckstücke nur seitlich anfassen, niemals mit Daumen und Fingern unten oder oben greifen.

  • Nicht mehr als zwei Druckstücke übereinander legen, wobei für beide Druckstücke Schutzmaßnahmen gegen ein Herausschleudern getroffen und wirksam sind, zum Beispiel durch eine ausreichende Befestigung beider Druckstücke am Stempel.

  • Pressenhub erst dann auslösen, wenn sich alle Personen aus dem Gefahrenbereich entfernt haben.

  • Niemals unter hochgedrückte Platten treten.

  • Beim Auffahren der Presse erst dann an das Werkstück herantreten, wenn es ruhig liegt.

  • Schutzhandschuhe benutzen.