Abschnitt 6.8 - 6.8 Montagegerüste
Montagegerüste bestehen üblicherweise nicht aus Systembauteilen. Bei Holzbauteilen sind die Güteanforderungen nach 6.9.4 zu beachten.
Brauchbarkeitsnachweis
Der Nachweis der Brauchbarkeit ist in der Regel für jede separate Gerüstebene (Gerüstlage) zu belegen. Wird das Montagegerüst nicht nach einer Standardausführung nach Anhang 1 der DGUV Information 209-053 "Tätigkeiten an Aufzugsanlagen" ausgeführt, ist die Brauchbarkeit durch den Standsicherheitsnachweis (Festigkeits- und Standfestigkeitsberechnung auf Grundlage der Technischen Baubestimmungen der Länder für Einzelbauteile) zu erbringen.
Die Standardausführung kann für Montagegerüstabmessungen von bis zu 2,6 m x 1,80 m herangezogen werden. Abweichungen sind z. B. andere Tragkonstruktionen, abweichende Abmessungen, Nutzung von Verbundschalungsträger als Auflager.
Absturz
Wenn der Abstand zwischen Belag und Schachtwand > 30 cm beträgt, sind Einrichtungen vorzusehen, die ein Abstürzen von Personen verhindern.
Zugänge
Die einzelnen Gerüstebenen müssen über sichere Zugänge verfügen. Bei der Planung von Montagegerüsten sind die Zugänge der einzelnen Gerüstebenen und erforderlichen Montageöffnungen zu berücksichtigen. Diese sind nach der Nutzung sofort wieder zu schließen.
In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel als Leitern verwendet werden kann, siehe TRBS 2121-2. Sicherere Arbeitsmittel sind z. B. Hubarbeitsbühnen, Bautreppen, Gerüsttreppen.
Konstruktion
Gerüstschuhe oder -bügel, die mit Schrauben befestigt werden, müssen mindestens zwei Befestigungspunkte aufweisen. Jede Schraube muss die volle Last aufnehmen und ableiten können. Werden für die Befestigung Dübel verwendet, müssen diese allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein. Werden Gerüstschuhe oder Gerüstbügel in Hülsen eingebaut, muss ein Verdrehen des Auflagerschuhs oder Auflagerbügels ausgeschlossen werden.
Kanthölzer sind entsprechend der gewählten Lastklassen nach Tabelle 3 auszuwählen.
Tabelle 3
Auswahl Kantholz
Länge Kantholz | Lastklassen | Mindestquerschnitt Kantholz |
---|---|---|
< 1,80 m | 3 | 10/12 cm |
4 | ||
1,80-2,60 m | 3 | 10/14 cm |
4 | 10/16 cm |
Abb. 22
Stützweite der Kanthölzer in Längsrichtung
Abb. 23
Stützweite der Kanthölzer in Querrichtung
Die Sicherheit gegen Lageveränderung (z. B. Kippen der Unterkonstruktion) muss gewährleistet sein.
Es müssen Maßnahmen gegen das Verschieben des Belages ergriffen werden. Anforderungen an Beläge siehe 6.9.4
Weitere Informationen und detaillierte Angaben siehe DGUV Information 209-053 "Tätigkeiten an Aufzugsanlagen".