DGUV Information 209-035 - Profilzerspanerwerke Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

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Abschnitt 8.6 - 8.6 Maßnahmen gegen Brände und Explosionen

8.6.1
Absaugen von Holzstaub an der Entstehungsstelle

Da Sägewerksanlagen im Regelfall relativ groß sind, mit erheblichen Schwungmassen betrieben werden und einen hohen Platzbedarf beanspruchen, werden zur wirksamen Absaugung deutlich größere Luftmengen für eine wirksame Staubentfernung benötigt, als es von Schreinereien und den dort vorzufindenden Maschinen und Anlagen her bekannt ist.

Um die Luftmengen zu begrenzen und die physikalisch begrenzte Reichweite eines herkömmlichen Saugfelds in seiner Wirkung zu optimieren, ist es sinnvoll, innerhalb geschlossener Einhausungen einen Unterdruck zu erzeugen (Evakuierung) und unterstützend zu nutzen. Größere Anlagen (Gatter, Zerspaner, Bandsägen, Kreissägen, etc.) mit mechanischem Werkstückvorschub sollten deshalb mit einer Kapsel oder einer Einhausung ausgestattet werden.

Vor die Ein und Auslauf- Öffnungen sollten tunnelförmige Kanäle installiert werden, die zum Beispiel mit flexiblen Lamellenschürzen aus Gummi den Öffnungsquerschnitt begrenzen (abdichten) und das Werkstück ohne Beeinträchtigung passieren lassen.

Die erforderlichen Luftmengen für eine optimale Entstaubung hängen zum Beispiel von der Zerspanungsleistung und der räumlichen Ausdehnung der Anlage, der Dichtigkeit der Einhausung, einschließlich der Material-Ein- und -Auslässe ab. Außerdem ist es wichtig zu ermitteln, ob die Absaugung lediglich der Entstaubung oder auch der Entsorgung größerer Zerspanungsbestandteile dienen soll.

Schon die Installation einer Absaugung mit lediglich einfachen Erfassungskonstruktionen, wie ein abgesaugter Trichter unterhalb der Einhausung und eher geringer Luftleistung (ca. 7.000 m3/h Volumenstrom), führte bei einer größeren Blockbandsäge zu beträchtlichen Reduktionen der Staubemissionen innerhalb der Einhausung. Außerdem konnten die aus der Einhausung austretenden Staubmengen deutlich reduziert werden. Nähere Informationen zum Thema "Absaugen" finden Sie in der DGUV Informationen 209-200 "Absauganlagen" und auf den Internetseiten der BGHM www.bghm.deccc_1667_as_1.jpgWebcode 452.

8.6.2
Regelmäßige Reinigungsarbeiten

Über Öffnungen in den Maschinen kann Holzstaub austreten und sich auf dem Boden, auf Kabelkanälen, Maschinenteilen, Elektromotoren und auf Gehäusen von Maschinenlagern absetzen. Um im Störungsfall, wie bei einem heiß laufenden Maschinenlager, die Entzündung der abgelagerten Holzstaubschicht zu vermeiden, ist eine regelmäßige Grundreinigung erforderlich. Als organisatorische Maßnahme kann dafür ein Reinigungsplan erstellt werden.

Erfahrungsgemäß ist bereits ab einer Staubdicke von 5 mm ein Schwelbrand möglich. Auch viele Sachversicherer gehen ab 1 mm Staubdicke von einer Explosionsgefahr aus (siehe dazu Angaben in der TRBS 2152).

ccc_1667_as_2.jpgHinweis
Beachten Sie außerdem die Maßnahmen in den Richtlinien für den Brandschutz: VdS Nr. 2029 "Holzbearbeitende und holzverarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz" und VdS Nr. 3520 "Brandschutz in Sägewerken".

8.6.3
Vorkehrungen bei Schweiß und Trennschleifarbeiten

In der Gefährdungsbeurteilung müssen die Brand- und Explosionsgefährdungen ermittelt werden. Dabei sind alle Arbeiten und Arten der Verwendung zu betrachten, also neben dem normalen Betrieb zum Beispiel auch Entstörungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten oder Umbauarbeiten.

Die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen gegen Brände und Explosionen müssen im Erlaubnisschein dokumentiert und im Vorfeld umgesetzt werden. Die Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn sie vom Unternehmer oder von der Unternehmerin oder von Brandschutzbeauftragten freigegeben worden sind. Ein Muster für einen Erlaubnisschein finden Sie im Anhang 2 "Schweißerlaubnis".