Abschnitt 8 - Zu § 6:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Öffnungen und Verschlüsse nach DIN 6275 "Verbrennungsmotoren für allgemeine Verwendung; Druckluftbehälter für zulässigen Betriebsüberdruck bis 30 bar" oder nach AD-Merkblatt A 5 "Öffnungen, Verschlüsse und besondere Verschlußelemente" vorhanden sind.