DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

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Abschnitt 3.12 - 3.12 Verladung und Transport

Auf Abbruchbaustellen fallen verschiedene Materialen an, die entweder zur weiteren Verwendung oder zur Entsorgung verladen und abtransportiert werden müssen. Bei diesen Arbeiten sind insbesondere Gefährdungen durch herabfallende Teile bei der Verladung sowie der Aufenthalt von Personen im Bereich von sich bewegenden Maschinen zu beachten. Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen in diesen Gefahrenbereichen befinden.

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Abb. 125
Verladung Abbruchmaterial

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Abb. 126
Containerfahrzeug

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • DGUV Vorschrift 70 und 71 "Fahrzeuge"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen"

  • DGUV Information 214-023 "Nur (nicht um-) kippen"

  • DGUV Grundsatz 314-002 "Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal"

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei der Verladung und dem Transport der anfallenden Materialien bestehen unter anderem Gefährdungen durch:

  • bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel

  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallendes Abbruchmaterial

  • Umkippen der Fahrzeuge wegen mangelhafter Verkehrswege oder falscher Beladung

  • Absturz, z. B. bei der Kontrolle der Ladung oder bei der Ladungssicherung

  • Instabilität der Fahrzeuge durch Überladung oder durch mangelhafte Ladungssicherung

  • Brand und Explosion (Kampfmittel)

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Vorbereitung

Stellen Sie für den Baustellenverkehr Fahrordnungen auf und legen Sie Verkehrswege fest.

Legen Sie ausreichend große Ladebereiche fest, welche möglichst außerhalb der restlichen Verkehrswege der Baustelle liegen sollten.

Wählen Sie geeignete Maschinen zur Beladung von Fahrzeugen aus.

Die Auswahl der Fahrzeuge richtet sich nach:

  • dem Transport innerhalb und außerhalb der Baustelle

  • dem zu transportierenden Material

  • den Baustellenverhältnissen

  • den zu befahrenden Strecken

Für den Transport von großen Bauteilen sind unter anderem Tieflader geeignet. Der Transport von Schüttgut kann z. B. mit Kippsattelzügen erfolgen.

Schwierige Baustellenverhältnisse können den Einsatz von Fahrzeugen mit Allradantrieb erfordern.

Prüfen Sie bei Verladung und Transport von kontaminiertem Material, inwiefern eine Schutzbelüftung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Ladegeräte erforderlich ist. Verwenden Sie für den Straßentransport Fahrzeuge mit Klimaanlage im Umluftbetrieb.

Ausgebaute Asbestzementprodukte sind z. B. in geeigneten geschlossenen Containern zu transportieren.

Anforderungen an die Baugeräte und Fahrzeuge

Die eingesetzten Fahrzeuge müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein.

Sorgen Sie dafür, dass die eingesetzten Fahrzeuge, Bagger, Radlader sowie sonstige Maschinen in einem einwandfreien, sicheren Zustand sind.

Neben den nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geforderten Prüfungen haben Sie Ihre Fahrzeuge regelmäßig entsprechend Ihrer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben und der Einsatzbedingungen durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Dokumentieren Sie diese Prüfungen.

Setzen Sie nur Baumaschinen mit Rückraumüberwachungsanlagen, z. B. Kamera-Monitor-Systeme ein.

Anforderungen an die Fahrzeugführenden

Setzen Sie nur unterwiesene Beschäftigte zum selbstständigen Führen von Baugeräten und Fahrzeugen ein. Diese müssen körperlich und geistig geeignet, zuverlässig sowie befähigt sein.

Für das Befahren öffentlicher Straßen ist ein amtlicher Führerschein notwendig. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihr Fahrpersonal über den erforderlichen Führerschein verfügt.

Vor Beginn jeder Arbeitsschicht haben die Maschinen- bzw. Fahrzeugführenden eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen. Dazu gehört die Wirksamkeitskontrolle der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen. Während der Arbeitsschicht hat der Maschinen- bzw. Fahrzeugführer den Zustand der Baumaschinen bzw. Fahrzeuge auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.

ccc_3659_26.jpgUnterweisen Sie Ihre Beschäftigten in den sicheren Umgang mit den Baumaschinen und Fahrzeugen sowie in die Besonderheiten der Baustelle. Weisen Sie Fremdunternehmen ein.

Beladen, Baustellentransport, Entladen

Sorgen Sie dafür, dass sich beim Beladevorgang keine Personen im Gefahrenbereich der Maschinen und Fahrzeuge aufhalten.

Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, dass die zulässigen Werte für Gesamtgewicht, Achslasten, statische Stützlast und Sattellast nicht überschritten werden. Die Ladungsverteilung hat so zu erfolgen, dass das Fahrverhalten des Fahrzeuges nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.

Halten Sie Ihre Maschinenführenden dazu an, dass sie bei der Beladung das Ladegut nicht über das Fahrerhaus des Transportfahrzeuges bzw. über Personen schwenken.

Verladen Sie keine Gegenstände (z. B. Behälter, Metallteile) ohne eindeutige Identifizierung. Unterbrechen Sie beim Antreffen von Kampfmitteln/Blindgängern sofort die Arbeiten und informieren Sie die zuständigen Stellen.

Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass im Baustellenbetrieb eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.

Setzen Sie Einweiser bzw. Einweiserinnen ein, wenn der Fahr- bzw. Arbeitsbereich nicht einsehbar ist.

Der oder die Beladende hat den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin zu verständigen, z. B. durch ein akustisches Signal, wenn der Beladevorgang abgeschlossen ist.

Auf der Baustelle soll nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Zu Böschungen und Baugruben ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.

Ein Abkippen darf nur auf ebenem und tragfähigem Untergrund erfolgen.

ccc_3659_26.jpgSorgen Sie für Staubminimierung, z. B. durch:

  • Begrenzung Fahrgeschwindigkeit

  • Befeuchtung Fahrwege

  • Reinigung Fahrwege

  • Befeuchtung beim Be- und Entladen

  • Minimierung der Fallhöhe und der Kippgeschwindigkeit beim Beladen

Einweisung auf der Baustelle

Fremde Fahrzeugführende sind von Ihnen baustellenbezogen einzuweisen, z. B. in die Fahrordnung der Baustelle.

Ladungssicherung und Abfahrtskontrolle

Bei Transporten müssen die Bestimmungen für Ladungssicherung eingehalten werden.

Wählen Sie die Füllhöhe bei losem Material so, dass während der Fahrt kein Material über die Transportwanne herausfallen kann.

Das Ladegut muss gegen Herabfallen, Verrutschen, Verrollen, Umfallen und Herauswehen während der Fahrt gesichert werden.

Beim Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Straßenverkehr sind die besonderen Pflichten entsprechend der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) zu beachten.

Die über den Umriss des Fahrzeuges in Länge oder Breite hinausragenden Teile der Ladung sind erforderlichenfalls so kenntlich zu machen, dass sie jederzeit wahrgenommen werden können.

Verschmutzen Sie nicht die öffentlichen Straßen. Sehen Sie gegebenenfalls eine Reifenwaschanlage vor.

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Abb. 127
Beladung