Abschnitt 4.9 - Bestätigung
Erst nach Bestätigung durch die Leitstelle oder die netzführende Stelle darf an das Kabelschneidgerät herangetreten werden.
Erst nach Bestätigung durch die Leitstelle oder die netzführende Stelle darf an das Kabelschneidgerät herangetreten werden.