TRGL 201 - TR Gashochdruckleitungen 201

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7 TRGL 201 - Gasschutz (1)

7.1 Für Arbeiten in gesundheitsgefährdender Atmosphäre müssen dafür geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutzgeräte, bereitgestellt werden.

7.2 Es müssen Geräte vorhanden sein, die gefährliche Gasansammlungen erkennen lassen.

7.3 In Aufstellungsräumen von Verdichtern und Pumpen müssen geeignete und ständig wirksame Gaswarneinrichtungen vorhanden sein. Ein Gasalarm muß in die Betriebsstelle übertragen werden.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)