Abschnitt 11.7 - 11.7 Brandbekämpfung
Der Löschangriff durch gut ausgebildete und in der Brandbekämpfung erfahrene Mitarbeiter wird in der Regel dann erfolgreich sein, wenn die Interventionszeit genügend kurz gehalten werden kann.
Nicht immer sind diese Voraussetzungen erfüllt, vor allem nicht während der Betriebsruhe, z.B. nachts und an Wochenenden. Deshalb kann es zweckmäßig sein, bestimmte Bereiche mit besonders hoher Wertkonzentration mit selbsttätig arbeitenden Löschanlagen auszurüsten, z.B. Datenverarbeitungsanlagen.
Brandbekämpfung im Großbetrieb
Größere Unternehmen haben oft eine eigene Feuerwehr. Betriebsfeuerwehren sind nur innerhalb des eigenen Betriebsgeländes tätig. Werkfeuerwehren können in den Alarmplan der öffentlichen Feuerwehren einbezogen werden.
Ihr Kern besteht aus hauptberuflichen Feuerwehrleuten, die mit modernen Löschgeräten und Brandbekämpfungsmittelnausgerüstet sind. Die Feuerwehrleute versehen in Wechselschichten den Wachdienst. In der Regel haben sie eine Fülle weiterer Aufgaben, z.B.:
Verhüten und Begrenzen von Ölschäden in Erde und Wasser
Eingreifen im Fall von Gasausbrüchen
Bergen Verletzter und Gefährdeternach Unfällen
Transport Verletzter zum Krankenhaus
Außerdem wird von der hauptberuflichen Werkfeuerwehr üblicherweise die Feuerwache gestellt, die bei und nach Schweiß-, Schneid- und anderen Feuerarbeiten in brandgefährdeten Bereichen erforderlich ist.
Die hauptberuflichen Feuerwehrleute werden im Brandfall durch die Werkfeuerwehr unterstützt. Die nebenberuflichen Feuerwehrleute nehmen ebenso wie ihre hauptberuflichen Kollegen regelmäßig an Übungen und Fortbildungsveranstaltungen teil.
Ein gut organisiertes Alarmsystem, das auch die freiwilligen Feuerwehrleute einbezieht, ist Voraussetzung für eine optimale Einsatzbereitschaft der Betriebs- und Werkfeuerwehr.
Brandbekämpfung im Mittelbetrieb
In mittleren Betrieben wird sich die werksinterne Brandbekämpfung auf einige freiwillige, nebenberufliche Feuerwehrleute beschränken.
Umso wichtiger ist es, diese Kräfte gut auszubilden und ihnen Übungsmöglichkeiten zu geben.
Brandbekämpfung im Kleinbetrieb
Der Kleinbetrieb muss im Allgemeinen ohne besondere Fachleute für die Brandbekämpfung auskommen. Daraus folgt, dass hier umso mehr jeder Mitarbeiter aufgefordert ist, sich mit dem Problem der Brandbekämpfungzu befassen und zumindest Kenntnisse in der Anwendung von Handfeuerlöschern zu erwerben.