Abschnitt 5.8 - 5.8 Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen

Die Routine birgt auch ihre Gefahren, doch meistens bekommt man sie in den Griff. Schwieriger ist das beim richtigen Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen. Dann zeigt es sich, wie gut Ihr Betrieb organisiert ist und wie erfolgreich Ihre Mitarbeiter unterwiesen worden sind.

  • Werden die Mitarbeiter regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über ihr richtiges Verhalten bei Arbeitsunfällen und Störungen im Arbeitsablauf unterwiesen, um im Bedarfsfall den einwandfreien Ablauf der Rettungskette sicherzustellen?

  • Ist sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter weiß, wo und wie ein Notruf abgesetzt wird?

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  • Sind ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Anzahl in jeder Schicht vorhanden, auch zu Urlaubszeiten und an Wochenenden oder Feiertagen?

  • Ist sichergestellt, dass Aushänge über die erste Hilfe mit den Angaben über Notruf, Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Durchgangsärzte und zugelassene Krankenhäuser auf dem aktuellen Stand sind?

  • Ist der Betriebsarzt in die Notfallorganisation bzw. die Organisation der Rettungskette mit eingebunden worden?

  • Ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter jeden Unfall ihren Vorgesetzten melden und ein Eintrag in das Verbandbuch erfolgt?

  • Ist sichergestellt, dass jeder Ihrer Mitarbeiter weiß, dass bei schweren Unfällen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft telefonisch informiert werden und bis zum Eintreffen von Polizei, Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft die Unfallstelle abgesichert und nicht verändert wird?

  • Wissen Ihre Mitarbeiter, dass Sie in der Regel Störungen an Maschinen oder Anlagen nicht selbst beheben sollen, sondern ihre Vorgesetzten bzw. die Instandhaltung zu informieren sind?

  • Werden Störungen und Beinaheunfälle von Ihren Mitarbeitern gemeldet, um so wertvolle Informationen zur Verbesserung Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes zu erhalten?

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Neue Mitarbeiter versuchen häufig, sich schnell vor den Vorgesetzten und Kollegen zu profilieren. Aus diesem Grund übernehmen sie leicht Aufgaben, für die sie nicht ausreichend ausgebildet sind. Insbesondere Notfallsituationen, wie Unfälle und Störungen, werden durch diesen Übereifer durch zusätzliche Gefahrenmomente weiter verschärft.

Weitere Informationen:

"Grundsätze der Prävention" (BGV A1),

"Instandhalter" (BGI 577)