Abschnitt 1.1.5 - A 5 Beurteilung des Verfahrens
Bei der Dosierung aus dem Dampfraum werden auch schwerer flüchtige Verbindungen entsprechend ihrem jeweiligen Dampfdruck, vor allem DMA, in den Gaschromatographen injiziert. Das kann, wenn das Gerät keine Rückspüleinrichtung enthält, zum Auftreten von Störpeaks bzw. Basislinienschwankungen führen. Unter den angegebenen gaschromatographischen Bedingungen wird DMA jedoch bei jeder Analyse vollständig von der Trennsäule eluiert.
- A 5.1
Genauigkeit
Die relative Standardabweichung wurde ermittelt aus Messungen durch Überführen von jeweils 87,1 µg, 833 µg bzw. 2220 µg gasförmigem 1,2-Epoxypropan auf jeweils sechs Aktivkohleröhrchen und Durchsatz von ca. 120 l Luft (entsprechend ca. 0,7 mg/m3 bis 18 mg/m3 an 1,2-Epoxypropan) mit einer Durchflussrate von 1 l/min, siehe Tabelle 1:
Konzentration
mg/m3relative Standardabweichung
%0,73 7,7 6,9 2,2 18,5 1,8 - A 5.2
Bestimmungsgrenze
Pro Aktivkohleröhrchen können noch 3 µg 1,2-Epoxypropan bestimmt werden. Das entspricht einer relativen Bestimmungsgrenze 0,025 mg/m3 0,01 ml/m3 (ppm) an 1,2-Epoxypropan.
- A 5.3
Selektivität
Die Selektivität des Verfahrens hängt vor allem von der Art der verwendeten Trennsäule ab. In der Praxis hat sich die angegebene Kapillarsäule bewährt. Beim Vorliegen von Störkomponenten muss nach einer anderen Trennphase gesucht werden.
- A 5.4
Wiederfindungsrate
Bei einem Luftvolumen von 120 l und einem Volumenstrom von 1 l/min betrug die Wiederfindungsrate unter den in Abschnitt A 5.1 beschriebenen Bedingungen mindestens 0,83.