DGUV Grundsatz 313-003 - Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.1 - 2 Ausbildung
2.1 Allgemeines

Die spezifischen fachlichen Kompetenzen werden in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt 1). Die Fortbildung kann modular aufgebaut werden und soll in der Regel zwei Jahre nach Beginn abgeschlossen sein.

Pro Tag sollen nicht mehr als acht Lehreinheiten durchgeführt werden. Eine Lehreinheit entspricht 45 Minuten.

Die spezifischen fachlichen Kompetenzen können auch im Rahmen einer einschlägigen Berufsausbildung oder eines einschlägigen Studiums erworben werden, wenn der Umfang und Inhalt den Vorgaben des DGUV Grundsatzes 313-003 nachweislich entspricht.