Abschnitt 3.7 - 3.7 Kleidung
Der Eigenauftrieb und unkontrollierte Lufteinschlüsse von Kleidung kann der ohnmachtssicheren Schwimmlage entgegenwirken. Lufteinschlüsse von Kleidung treten vor allem bei geschlossener Wetterschutzkleidung auf. Deshalb sind Rettungswesten mit 275 N Auftrieb erforderlich, wenn eine ohnmachtssichere Schwimmlage notwendig ist.