TRAC 201 - TR Acetylenanlagen 201

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Abschnitt 2 TRAC 201 - Begriffsbestimmungen (1)

2.1 Arten von Acetylenentwicklern

2.11 Lötentwickler

Lötentwickler (L-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung (siehe Nummer 2.31) von nicht mehr als 1 kg und mit einer Dauerleistung (siehe Nummer 2.32) von nicht mehr als 0,5 m3/h zum Betrieb von Lötbrennern ohne Druckluft oder Sauerstoff.

2.12 Acetylenfackeln

Acetylenfackeln (F-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung von nicht mehr als 10 kg. Das Acetylen wird für Beleuchtungszwecke ohne Druckluft oder Sauerstoff verbrannt.

2.13 Montageentwickler

Montageentwickler (M-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung von nicht mehr als 2,5 kg und mit einer Dauerleistung von nicht mehr als 1 m3/h.

2.14 Werkstattentwickler

Werkstattentwickler (I-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung von mehr als 24 kg bis 20 kg und mit einer Dauerleistung von weniger als 10 m3/h.

2.15 Ortsfeste Großentwickler

Ortsfeste Großentwickler (S-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung von mehr als 20 kg und mit einer Dauerleistung von 10 m3/h und mehr, die zur dauernden Aufstellung an einem Ort bestimmt sind.

2.16 Fahrbare Großentwickler

Fahrbare Großentwickler (Sf-Entwickler) sind Entwickler mit einer Carbidfüllung von mehr als 20 kg und mit einer Dauerleistung von 10 m3/h und mehr, soweit sie ortsbeweglich sind.

2.2 Bauteile von Acetylenentwicklern

2.21 Vorfüller

Vorfüller sind abnehmbare oder fest angebrachte Behälter, die der Beschickungskammer vorgeschaltet sind und die dazu dienen, das Carbid einzubringen. Die Vorfüller sind gegen die nachgeschalteten Behälter absperrbar und gegen die Atmosphäre offen.

2.22 Füllgefäße

Füllgefäße sind luftdicht verschließbare Behälter, die sowohl zum Beschicken von Entwicklern als auch zur Lagerung und zum Transport von Carbid dienen können. Auf TRAC 301 Nummer 3.14 wird hingewiesen. Die Füllgefäße können auch als abnehmbare Carbidschleusen ausgebildet sein.

2.23 Carbidschleusen

Carbidschleusen sind der Beschickungskammer unmittelbar vorgeschaltete Behälter, die sowohl gegen die Beschickungskammer als auch gegen die Atmosphäre bzw. den Vorfüller oder das Füllgefäß absperrbar sind.

2.24 Beschickungskammern

Beschickungskammern sind Räume von Einfallentwicklern, aus denen das Carbid unmittelbar der Vergasung zugeführt wird.

2.25 Vergasungsräume

Vergasungsräume sind Räume, in denen das Carbid mit Wasser umgesetzt wird.

2.26 Gegendruckräume

Gegendruckräume sind Räume, die durch einen Wasserverschluß von den acetylenführenden Räumen abgetrennt und gegen die Atmosphäre abgeschlossen sind und in die das Wasser bei Druckanstieg abgedrängt wird. Gegendruckräume gelten nicht als acetylenführend.

2.27 Gassammler

Gassammler sind Räume, in denen das auch nach Unterbrechung der Gasentnahme durch Nachvergasung erzeugte Acetylen gesammelt wird. Sie können mit dem Vergasungsraum eine Einheit bilden oder dem Vergasungsraum als besonderer Behälter nachgeschaltet sein. Die Funktion eines Gassammler kann auch von einem Acetylenspeicher (Acetylenvorratsbehälter) noch TRAC 205 übernommen werden.

2.28 Sonstige Ausrüstungsteile

Zu den sonstigen Ausrüstungsteilen von Entwicklern gehören Sicherheitseinrichtungen und weitere für den Betrieb notwendige oder gebräuchliche Zubehörteile, wie Wäscher, Rückströmeinrichtungen, Wasserstandsanzeiger, Druckregler, Absperrorgane, Schalt- und Meßeinrichtungen.
Wegen der Sicherheitseinrichtungen, wie Sicherheitsventile und Sicherheitsvorlagen, wird auf TRAC 207 verwiesen.

2.3 Sonstige Begriffsbestimmungen

2.31 Carbidfüllung

Als Carbidfüllung eines Entwicklers gilt die gesamte Carbidmenge, die bei Entwicklern mit Carbideinfall in die Beschickungskammer, bei Schubladenentwicklern in die Schubladen und bei Korbentwicklern in die Körbe eingefüllt werden darf.

2.32 Dauerleistung

Dauerleistung ist diejenige Entwicklerleistung, die als Mittelwert über eine Betriebsperiode von mindestens acht Stunden einschließlich der Zeit, die zum Befüllen und Entschlammen - bei Trockenentwicklern zum Entleeren - des Entwicklers benötigt wird, erzielt werden kann, ohne daß unzulässige Betriebszustände auftreten.

2.33 Niederdruckentwickler

Niederdruckentwickler sind Entwickler, bei denen der Betriebsüberdruck im Gassammler 0,2 bar (2) nicht überschreiten kann. Dieser Druck wird bei Entwicklern mit schwimmender Gasglocke durch das wirksame Glockengewicht und bei anderen Entwicklers durch die Höhe der im Wasserverschluß verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt.

2.34 Mitteldruckentwickler

Mitteldruckentwickler (3) sind Entwickler, bei denen der Betriebsüberdruck im Gassammler zwischen 0,2 und 1,5 bar betragen kann. Bei Entwicklern mit Flüssigkeitsverschluß gegen die Atmosphäre (offene Mitteldruckentwickler) wird der höchstzulässige Betriebsüberdruck durch die Höhe der verdrängten Flüssigkeitssäule bestimmt Bei Entwicklern geschlossener Bauart gilt einheitlich 1,5 bar als höchstzulässiger Betriebsüberdruck.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

1 bar wird 1 kp/cm2

(3) Amtl. Anm.:

Bisher als Hochdruckentwickler bezeichnet