DGUV Information 212-004 - Rettungswesten und Schwimmhilfen

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Aufblasbare Rettungswesten mit automatischer Aufblasvorrichtung

Rettungswesten mit automatischer Aufblasvorrichtung blasen sich selbstständig auf. Dies geschieht ohne aktive Handlung der ins Wasser gefallenen Person. Die Person taucht innerhalb weniger Sekunden wieder auf und treibt an der Wasseroberfläche.

5.1.1 Auftrieb und Auftriebskörper

Bei automatisch aufblasbaren Rettungswesten befindet sich der Auftriebskörper unaufgeblasen, zusammengefaltet in der Schutzhülle. Fällt eine Person mit der Rettungsweste ins Wasser, wird durch die automatische Aufblasvorrichtung der Auftriebskörper aufgeblasen. Starker Regen oder hohe Luftfeuchtigkeit führen nicht zu einem unbeabsichtigten Aufblasen. Je nach Größe des Auftriebskörpers entsteht ein Auftrieb von 100 N, 150 N oder 275 N (siehe auch Kapitel 3.4).

Dies ist in Tabelle 5 ersichtlich.

Die Auftriebskörper der aufgeblasenen Rettungsweste sind nicht als Prallschutz ausgelegt.

In Gewässern mit Steinen und Felsen im Wasser oder bei Uferbewuchs mit Ästen im Fahrtbereich kann die dünne Hülle des Auftriebskörpers schnell beschädigt werden. Es droht dann der schnelle Auftriebsverlust. Daher sind aufblasbare Rettungswesten insbesondere im Wildwasser nicht geeignet.

Tabelle 5
Anwendungsbeispiele für Tätigkeiten mit Absturzgefahr ins Wasser bzw. Flüssigkeiten

Aufblasbare Rettungswesten mit automatischer Aufblasvorrichtung
Auftrieb 100 NAuftrieb 150 NAuftrieb 275 N
  • Verbot bei gewerblicher Tätigkeit wegen zu geringem Auftrieb

  • Bei Sport- und Freizeitaktivitäten nicht empfohlen

  • in der Berufsschifffahrt

  • im Wasserbau

  • im Schiffbau

  • Wasserschutzpolizei

  • Bootsführer/-innen von Hilfsorganisationen

  • Nutzer/-innen von Sport- und Segelbooten

  • Bootsführer/-innen von Flößen etc.

  • Beschäftigte in Wasseraufbereitungsanlagen und des Abwasserwesens

  • Beschäftigte in Hafenanlagen

  • Personen der Berufsschifffahrt mit Wetterschutzkleidung oder am Körper getragene Gegenstände

  • Personen mit erhöhtem Köpergewicht

  • Feuerwehreinsätze an und auf dem Wasser

5.1.2 Ohnmachtssichere Schwimmlage

Rettungswesten der Stufe 275 gewährleisten im aufgeblasenen Zustand eine ohnmachtssichere Schwimmlage. Der Auftriebskörper liegt am Hals eng an, wodurch der Kopf unterstützt und über Wasser gehalten wird (siehe Abbildung 2 Kapitel 3.5).

Rettungswesten der Stufe 150 gewährleisten nur bedingt eine ohnmachtssichere Schwimmlage. Für die Gewährleistung der ohnmachtssicheren Schwimmlage muss stets der Körperbau und das gesamte Gewicht einer Person inklusive Ausrüstung beachtet werden.

Rettungswesten der Stufe 100 gewährleisten in der Regel eine ohnmachtssicher Schwimmlage in Badebekleidung. Der vorhandene Auftrieb hat teilweise die Fähigkeit, den Benutzer oder die Benutzerin in eine Lage zu drehen, in der Mund und Nase über dem Wasser sind. Wegen des geringen Auftriebs sind Rettungswesten der Stufe 100 bei gewerblichen Tätigkeiten verboten.

Anhand der Tabelle 5 kann in Abhängigkeit der Einsatzbedingungen eine geeignete Rettungsweste ausgewählt werden.

5.1.3 Beeinträchtigung beim Arbeiten

PSA gegen Ertrinken soll nach einem Sturz ins Wasser für einen möglichst großen Auftrieb sorgen. Dazu ist ein großes Volumen erforderlich. Großes Volumen ist außerhalb des Wassers, vor allem beim Arbeiten, hinderlich. Hier soll das Volumen möglichst klein sein und Bewegungen nicht einschränken. Die automatisch aufblasbare Rettungsweste entspricht diesen gegensätzlichen Anforderungen von großem Auftrieb und geringer Beeinträchtigung beim Arbeiten durch ihre automatische Aufblasvorrichtung. Die Beeinträchtigungen außerhalb des Wassers sind wesentlich geringer im Vergleich zu Feststoffwesten oder Schwimmhilfen. Dennoch ist das Auftriebsvermögen in der Regel höher. Die Abbildung 11 zeigt, wie kompakt eine automatisch aufblasbare Rettungsweste im nichtausgelösten Zustand ist. Die Abbildung 12 daneben zeigt das Volumen im ausgelösten Zustand. Die Abbildungen verdeutlichen, dass die automatisch aufblasbare Weste zu wenig Einschränkungen beim Arbeiten führt und trotzdem hohe Sicherheit bietet.

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Abb. 11 Rettungsweste im nicht aufgeblasenen Zustand

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Abb. 12 Rettungsweste im ausgelösten Zustand.

5.1.4 Kurzcheck, Kontrolle und Wartung

Die Betriebsbereitschaft einer Rettungsweste muss durch einen Kurzcheck anhand geeigneter Indikatoren, wie bspw. in Abbildung 13 dargestellt, vor der Benutzung, in der Regel durch den Benutzer oder die Benutzerin, kontrolliert werden (Ausnahmen nur möglich beispielsweise bei Besuchern, Gästen und Praktikanten).

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Abb. 13
Beispiel-Indikatoren für den Kurzcheck

Bei Rettungswesten mit Sichtfenster erfolgt eine Kontrolle der Indikatoren von außen. Hat die Rettungsweste kein Sichtfenster, muss die Außenhülle geöffnet werden, um die Indikatoren des Auslöseautomaten zu kontrollieren.

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Abb. 14 Rettungsweste mit Sichtfenster zur Kontrolle der Betriebsbereitschaft

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Abb. 15 Detail Sichtfenster

Zur Überprüfung der Unversehrtheit der Druckgasflasche muss diese in der Regel (auch bei einigen Rettungswesten mit Sichtfenster) herausgeschraubt werden, da die Indikatoren nicht immer anzeigen, ob die Druckgasflasche noch gefüllt ist. Ob eine Druckgasflasche gefüllt ist, lässt sich an der Stirnseite der Verschraubung erkennen. Bei einer gefüllten Druckflasche ist diese unbeschädigt (Abbildung 16).

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Abbildung 16:
Druckgasflaschen voll und leer mit Loch

Mindestens jährlich, d. h. spätestens nach 12 Monaten, ist eine Kontrolle der Rettungsweste durch eine besonders unterwiesene Person gemäß DGUV Vorschrift 60 bzw. 61 "Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern" bzw. ES-TRIN mit Dokumentation erforderlich. Hierzu können standardisierte Checklisten verwendet werden. Im Anhang sind Beispiele für Checklisten für bestimmte Auslöseautomaten enthalten.

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Abb. 17
Wartungsplakette mit Einkerbung beim Monat

Zusätzlich erfolgt, in der Regel alle 2 Jahre, eine Wartung durch den Hersteller oder durch eine vom Hersteller autorisierte Fachwerkstatt.

Der Nachweis der Kontrolle und das Wartungsprotokoll sind bis zur nächsten Wartung als Dokumentation aufzubewahren. Äußere Kennzeichnung für die nächste Wartung ist eine Prüfplakette (Abbildung 17). Dabei ist der Monat in der Regel durch die Einkerbung am Plakettenhalter ersichtlich.

Kürzere Intervalle für Kontrolle und Wartung können sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. durch hohe mechanische Beanspruchung der Rettungsweste, ergeben.

g_bu_2433_as_3.jpgHinweis:
Der Kurzcheck, die Kontrolle und die Wartung müssen stets gemäß Herstellerangaben erfolgen!