Abschnitt 7 - 7 Welche Folgen erwarten den Arbeitgeber/Werkstattbetreiber bei Nichteinhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten?
Erfüllt der Werkstattbetreiber seine arbeitsschutzrechtlichen Pflichten nicht, muss er unter anderem mit strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Wird z. B. durch Fahrlässigkeit der Tod eines Menschen verursacht, kann dies mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.