Abschnitt 3.8 - 3.8 Demontagearbeiten
Die Demontage von Bauteilen dient dem weitgehend zerstörungsfreien Rückbau von Bauwerken bzw. Bauteilen. Dabei wird das Bauwerk in Einzelteile bzw. in mit einem Hebezeug bewegbare Teile zerlegt. Diese Teile werden in der Regel von der Abbruchbaustelle abtransportiert, um anschließend entsorgt, aufbereitet oder als Ganzes wiederverwendet zu werden. Beim Demontieren bestehen insbesondere Gefährdungen durch herabfallende oder umkippende Teile. Führen Sie Demontagen so aus, dass unsichere und instabile Zustände verhindert werden. Setzen Sie nur ausreichend dimensionierte Hebezeuge ein.
Abb. 108
Demontage eines Turms aus Stahlbeton
Abb. 109
Rückbau einer Gebäudehülle
Abb. 110
Anschlagen eines Bauteils
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
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Bei Demontagearbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:
Absturz von Personen an Bauteilen (z. B. Deckenkanten, Bodenöffnungen) und von Arbeits- und Transportmitteln (z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern, Fahrzeuge)
unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen durch:
unsachgemäßes Anschlagen der Last
nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels
Windeinwirkung etc.
Umsturz von Bauteilen infolge unsachgemäßer Demontage bzw. fehlerhafter Lagerung
Umkippen von Hebezeugen und Hubarbeitsbühnen aufgrund mangelhafter Aufstellung oder Überlastung
ungeschützt bewegte Teile, z. B. bei Verwendung handgeführter Abbruchwerkzeuge
elektrischer Schlag, Lichtbogen
Maßnahmen |
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Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Vorbereiten der Demontagearbeiten
Sichten Sie die Konstruktions- und Statikunterlagen der zu demontierenden baulichen Anlage. Legen Sie gemeinsam mit dem Planer die Demontagereihenfolge fest. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Abbruchstatiker oder eine Abbruchstatikerin zur Beratung hinzu. Standsicherheit und Tragfähigkeit der baulichen Anlage müssen während der Demontagearbeiten jederzeit gewährleistet sein.
Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.
Durch maschinelle Verfahren, wie Bohren und Sägen ist es möglich, körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Lösen der Bauteile zu verringern.
Demontageanweisung (Abbruchanweisung)
Ihre schriftlich zu erstellende Demontageanweisung soll mindestens folgende Angaben enthalten:
konstruktive Besonderheiten
Art, Umfang und Reihenfolge der Demontagearbeiten
Art und Anzahl der eingesetzten Geräte und Maschinen
Arbeitsplätze und Zugänge
Schutz der Beschäftigten gegen Absturz
Maßnahmen bei eventuell vorhandenen Gefahrstoffen
Gewicht der zu demontierenden Bauteile
Lage der Anschlagpunkte
Lage des Schwerpunktes jedes zu demontierenden Bauteils
Festlegung der Hebezeuge
Maßnahmen zur Standsicherheit der Teile während der einzelnen Demontagezustände
Organisation
Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Demontageanweisung in die vorgesehenen Arbeiten ein.
Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende.
Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Anschläger und Anschlägerinnen sowie der Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen.
Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z. B. Abbruchanweisung, Betriebsanleitungen von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Hubarbeitsbühnen) auf der Baustelle vorhanden sind.
Beachten Sie bei der Baustelleneinrichtung, dass geeignete Krane zum Einsatz kommen.
Hinweise zum Inhalt einer Abbruchanweisung erhalten Sie in Anlage 5.2.
Hochgelegene Arbeitsplätze
Sorgen Sie vorrangig durch technische Maßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Absturzkanten, Öffnungen oder auf den demontierten Bauwerksteilen so gering wie möglich gehalten wird.
Abb. 111
Absturzsicherung vor der Demontage anbringen
Geeignet sind die Verwendung von Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie die Sicherung mittels Seitenschutz oder Abdeckungen.
Leitern sind in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze bei der Demontage.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
PSA gegen Absturz darf nur verwendet werden, wenn andere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind.
Abb. 112
Demontage Wandelement
Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz müssen Sie den geeigneten Anschlagpunkt festlegen und die Beschäftigten besonders unterweisen. Ergänzen Sie die Unterweisung mit praktischen Übungen.
Sorgen Sie für die geeigneten Notfall- und Rettungsmaßnahmen.
Sicherer Transport von Lasten
Vermeiden Sie, dass Lasten über Beschäftigte gehoben werden. Wählen Sie entsprechend der Last und deren Abmessungen geeignete Lastaufnahmemittel aus, wie z. B. Traversen, formschlüssig wirkende Klemmen.
Lassen Sie die Lasten nur an dafür geeigneten Anschlagpunkten anschlagen. Die Tragfähigkeit der Anschlagpunkte ist gegebenenfalls rechnerisch oder durch Versuche nachzuweisen.
Reißen Sie Bauteile nicht los, sondern lösen Sie die Bauteile vor dem Anheben, z. B. durch hydraulische Pressen.
Standsicherheit
Stellen Sie sicher, dass zwischenzulagernde Bauteile nur auf ebenen und tragfähigen Lagerplätzen abgesetzt werden. Sichern Sie diese Bauteile gegen Kippen und Rutschen.
Vor dem Lösen der Lastaufnahmemittel sind Bauteile so zu sichern, dass sie nicht umkippen, abstürzen oder auf sonstige Art ihre Lage verändern können.
Stellen Sie die Standsicherheit von freistehenden Bauteilen, wie z. B. Wandelemente, erforderlichenfalls durch die Verwendung von Druck- und Zugstützen sicher.
Beachten Sie, dass Witterungseinflüsse, wie z. B. Wind, die Standsicherheit beeinträchtigen können.
Stellen Sie sicher, dass Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen oder ähnliches standsicher aufgestellt sind. Verwenden Sie lastverteilende Unterlagen unter den Stützfüßen und halten Sie den Sicherheitsabstand zu Böschungskanten von Baugruben und Gräben ein.
Maßgebend für die Größe der lastverteilenden Unterlagen sind der maximale Stützendruck und die zulässige Bodenpressung. Der Stützendruck kann der Betriebsanleitung der verwendeten Maschine entnommen werden.
Schutz vor Stromschlag
Ermitteln Sie die im Arbeitsbereich verlaufenden unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen. Veranlassen Sie die Freischaltung der elektrischen Leitungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Leitungen nicht wieder unter Spannung gesetzt werden können.
Wenn in der Nähe von elektrischen Freileitungen gearbeitet werden muss, beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Kapitel 3.1.5 Elektrische Gefährdungen.
Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre elektrischen Betriebsmittel in einem sicheren Zustand befinden (regelmäßige Prüfung durch Elektrofachkraft, Sichtprüfung vor dem Einsatz).