DGUV Regel 101-603 - Branche Abbruch und Rückbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.8 - 3.8 Demontagearbeiten

Die Demontage von Bauteilen dient dem weitgehend zerstörungsfreien Rückbau von Bauwerken bzw. Bauteilen. Dabei wird das Bauwerk in Einzelteile bzw. in mit einem Hebezeug bewegbare Teile zerlegt. Diese Teile werden in der Regel von der Abbruchbaustelle abtransportiert, um anschließend entsorgt, aufbereitet oder als Ganzes wiederverwendet zu werden. Beim Demontieren bestehen insbesondere Gefährdungen durch herabfallende oder umkippende Teile. Führen Sie Demontagen so aus, dass unsichere und instabile Zustände verhindert werden. Setzen Sie nur ausreichend dimensionierte Hebezeuge ein.

ccc_3659_151.jpg

Abb. 108
Demontage eines Turms aus Stahlbeton

ccc_3659_152.jpg

Abb. 109
Rückbau einer Gebäudehülle

ccc_3659_153.jpg

Abb. 110
Anschlagen eines Bauteils

ccc_3659_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"

  • DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.1) "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

ccc_3659_02.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 201-057 "Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten"

  • DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten"

  • DGUV Information 208-016 "Umgang mit Leitern und Tritten"

ccc_3659_30.jpgGefährdungen

Bei Demontagearbeiten bestehen insbesondere Gefährdungen durch:

  • Absturz von Personen an Bauteilen (z. B. Deckenkanten, Bodenöffnungen) und von Arbeits- und Transportmitteln (z. B. Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern, Fahrzeuge)

  • unkontrolliert bewegte Teile, z. B. herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen durch:

    • unsachgemäßes Anschlagen der Last

    • nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels

    • Windeinwirkung etc.

  • Umsturz von Bauteilen infolge unsachgemäßer Demontage bzw. fehlerhafter Lagerung

  • Umkippen von Hebezeugen und Hubarbeitsbühnen aufgrund mangelhafter Aufstellung oder Überlastung

  • ungeschützt bewegte Teile, z. B. bei Verwendung handgeführter Abbruchwerkzeuge

  • elektrischer Schlag, Lichtbogen

ccc_3659_31.jpgMaßnahmen

Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:

Vorbereiten der Demontagearbeiten

Sichten Sie die Konstruktions- und Statikunterlagen der zu demontierenden baulichen Anlage. Legen Sie gemeinsam mit dem Planer die Demontagereihenfolge fest. Ziehen Sie gegebenenfalls einen Abbruchstatiker oder eine Abbruchstatikerin zur Beratung hinzu. Standsicherheit und Tragfähigkeit der baulichen Anlage müssen während der Demontagearbeiten jederzeit gewährleistet sein.

Erstellen Sie die Abbruchanweisung (Demontageanweisung) mit allen notwendigen sicherheitstechnischen Angaben.

Durch maschinelle Verfahren, wie Bohren und Sägen ist es möglich, körperliche Belastungen Ihrer Beschäftigten beim Lösen der Bauteile zu verringern.

Demontageanweisung (Abbruchanweisung)

Ihre schriftlich zu erstellende Demontageanweisung soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  • konstruktive Besonderheiten

  • Art, Umfang und Reihenfolge der Demontagearbeiten

  • Art und Anzahl der eingesetzten Geräte und Maschinen

  • Arbeitsplätze und Zugänge

  • Schutz der Beschäftigten gegen Absturz

  • Maßnahmen bei eventuell vorhandenen Gefahrstoffen

  • Gewicht der zu demontierenden Bauteile

  • Lage der Anschlagpunkte

  • Lage des Schwerpunktes jedes zu demontierenden Bauteils

  • Festlegung der Hebezeuge

  • Maßnahmen zur Standsicherheit der Teile während der einzelnen Demontagezustände

Organisation

Weisen Sie Ihre Beschäftigten anhand der Demontageanweisung in die vorgesehenen Arbeiten ein.

Beauftragen Sie fachlich geeignete Aufsichtführende.

Sorgen Sie für ausreichende Qualifikation Ihrer Beschäftigten, insbesondere der Anschläger und Anschlägerinnen sowie der Bediener von Kranen und Hubarbeitsbühnen.

Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z. B. Abbruchanweisung, Betriebsanleitungen von Kranen, Lastaufnahmemitteln und Hubarbeitsbühnen) auf der Baustelle vorhanden sind.

Beachten Sie bei der Baustelleneinrichtung, dass geeignete Krane zum Einsatz kommen.

ccc_3659_26.jpgHinweise zum Inhalt einer Abbruchanweisung erhalten Sie in Anlage 5.2.

Hochgelegene Arbeitsplätze

Sorgen Sie vorrangig durch technische Maßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Absturzkanten, Öffnungen oder auf den demontierten Bauwerksteilen so gering wie möglich gehalten wird.

ccc_3659_154.jpg

Abb. 111
Absturzsicherung vor der Demontage anbringen

Geeignet sind die Verwendung von Gerüsten und Hubarbeitsbühnen sowie die Sicherung mittels Seitenschutz oder Abdeckungen.

ccc_3659_26.jpgLeitern sind in der Regel keine geeigneten Arbeitsplätze bei der Demontage.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

PSA gegen Absturz darf nur verwendet werden, wenn andere technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht möglich sind.

ccc_3659_155.jpg

Abb. 112
Demontage Wandelement

Bei der Benutzung von PSA gegen Absturz müssen Sie den geeigneten Anschlagpunkt festlegen und die Beschäftigten besonders unterweisen. Ergänzen Sie die Unterweisung mit praktischen Übungen.

Sorgen Sie für die geeigneten Notfall- und Rettungsmaßnahmen.

Sicherer Transport von Lasten

Vermeiden Sie, dass Lasten über Beschäftigte gehoben werden. Wählen Sie entsprechend der Last und deren Abmessungen geeignete Lastaufnahmemittel aus, wie z. B. Traversen, formschlüssig wirkende Klemmen.

Lassen Sie die Lasten nur an dafür geeigneten Anschlagpunkten anschlagen. Die Tragfähigkeit der Anschlagpunkte ist gegebenenfalls rechnerisch oder durch Versuche nachzuweisen.

Reißen Sie Bauteile nicht los, sondern lösen Sie die Bauteile vor dem Anheben, z. B. durch hydraulische Pressen.

Standsicherheit

Stellen Sie sicher, dass zwischenzulagernde Bauteile nur auf ebenen und tragfähigen Lagerplätzen abgesetzt werden. Sichern Sie diese Bauteile gegen Kippen und Rutschen.

Vor dem Lösen der Lastaufnahmemittel sind Bauteile so zu sichern, dass sie nicht umkippen, abstürzen oder auf sonstige Art ihre Lage verändern können.

Stellen Sie die Standsicherheit von freistehenden Bauteilen, wie z. B. Wandelemente, erforderlichenfalls durch die Verwendung von Druck- und Zugstützen sicher.

Beachten Sie, dass Witterungseinflüsse, wie z. B. Wind, die Standsicherheit beeinträchtigen können.

Stellen Sie sicher, dass Hebezeuge, Hubarbeitsbühnen oder ähnliches standsicher aufgestellt sind. Verwenden Sie lastverteilende Unterlagen unter den Stützfüßen und halten Sie den Sicherheitsabstand zu Böschungskanten von Baugruben und Gräben ein.

Maßgebend für die Größe der lastverteilenden Unterlagen sind der maximale Stützendruck und die zulässige Bodenpressung. Der Stützendruck kann der Betriebsanleitung der verwendeten Maschine entnommen werden.

Schutz vor Stromschlag

Ermitteln Sie die im Arbeitsbereich verlaufenden unter Spannung stehenden elektrischen Leitungen. Veranlassen Sie die Freischaltung der elektrischen Leitungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Leitungen nicht wieder unter Spannung gesetzt werden können.

Wenn in der Nähe von elektrischen Freileitungen gearbeitet werden muss, beachten Sie die entsprechenden Hinweise im Kapitel 3.1.5 Elektrische Gefährdungen.

Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre elektrischen Betriebsmittel in einem sicheren Zustand befinden (regelmäßige Prüfung durch Elektrofachkraft, Sichtprüfung vor dem Einsatz).