Abschnitt 3.3.10.4 BGR/GUV-R 194 - 3.3.10.4 Richtungshören
Bei Arbeiten im Bereich von Transporteinrichtungen, z.B. an Fahrzeugen, werden Kapselgehörschützer nicht selten wegen des gestörten Richtungshörens abgelehnt. Hier hilft meist ein Wechsel zu Gehörschutzstöpseln.