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Abschnitt 4 TRGS 612 - Gefahren durch Dichlormethan

4.1 Hinweise auf Gesundheitsgefahren

(1) Dichlormethan führt nach Inhalation zu einer Erhöhung des COHb-Gehalts und kann daher zur Bewußtlosigkeit und zu Tod durch Ersticken führen. Aus diesem Grund sind bei Anwendung von dichlormethanhaltigen Abbeizmitteln in unzureichend gelüfteten Räumen bereits eine Reihe schwerer Unfälle, z.T. mit Todesfolge, aufgetreten.

(2) Dichlormethan ist von der EG-Kommission in die Kategorie 3 der krebserzeugenden Stoffe eingestuft: "Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben ...".

(3) Luftgrenzwert: 100 ml/m3 = 350 mg/m3.

4.2 Hinweise auf Gefahren für die Umwelt

(1) Sowohl auf Grund seiner Verwendung wie auf Grund seiner Flüchtigkeit wird Dichlormethan primär in die Atmosphäre emittiert. Dort erfolgt ein langsamer photochemischer Abbau mit OH-Radikalen. In Gewässern ist Dichlormethan biologisch abbaubar.

(2) Die Schadwirkungen gegen Bakterien, Algen und Wasserflöhen sind gering. Die höchste Konzentration ohne Schadwirkungen auf Larven von Regenbogenforellen liegt bei ca. 8 (mü)g/l.

(3) In Bewertung der o.g. Eigenschaften und dabei insbesondere unter Berücksichtigung der biologischen Abbaubarkeit ist Dichlormethan in WGK 2 eingestuft.

4.3 Einstufung und Kennzeichnung

Nach der Gefahrstoffverordnung ist Dichlormethan wie folgt zu kennzeichnen:

XnGesundheitsschädlich
R 40Irreversibler Schaden möglich
S 23Dampf/Aerosol nicht einatmen
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden
S 36/37Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen