DGUV Information 202-018 - Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen Empfehlungen zum sicheren Bau und Betrieb von künstlichen Kletterwänden

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Abschnitt 1 - Künstliche Kletterwände planen und bauen

Künstliche Klettwände sind Sportanlagen und lassen sich in

  1. 1.

    Boulderwände und

  2. 2.

    Toprope- und Vorstiegswände

gliedern. Sie können für das Klettern im Innen- oder Außenbereich konzipiert werden.

Die nachfolgenden Informationen und Hinweise beziehen sich auf künstliche Kletterwände in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Kletterelemente in baulicher Kombination mit Spielplatzgeräten sind hiervon ausgenommen.

Kletterwandkonstruktion

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Für den Bau einer künstlichen Kletterwand haben sich nicht splitternde Holzplatten (Oberfläche) bewährt, die direkt auf eine Gebäudewand oder einer speziell erstellten Unterkonstruktion montiert werden. Die Oberfläche wird typischerweise aus Multiplex-Platten gebildet und ist zur Reibungserhöhung häufig mit einer sandhaltigen Beschichtung versehen. Zur Befestigung von Griffen, Tritten oder Sicherungspunkten haben die Platten in regelmäßigen Abständen Bohrungen, in die von der Rückseite gesicherte Flansch- oder Einschlagmuttern eingebracht werden.

Neben Holzkonstruktionen können die Oberflächen künstlicher Kletterwände auch aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (GFK) und insbesondere für den Außenbereich aus Spritz- oder Massivbeton gefertigt werden.

ccc_3505_as_2.jpgHinweise
  • Alle erreichbaren Teile der Oberflächen einer künstlichen Kletterwand müssen frei von scharfen Kanten und Graten sein.

  • Befindet sich die künstliche Kletterwand in einer Sporthalle, müssen die Bestimmungen für einen sicheren Schulsport bei Nichtnutzung der Kletterwand weiterhin erfüllt werden. Hierzu gehören

    • die Sicherstellung des Prallschutzes und der Ebenflächigkeit bis 2 m über dem Fußboden, (vgl. DIN 18032-1:2014-11 "Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Teil 1: Grundsätze für die Planung") und

    • das Verhindern/Erschweren des Zugangs zur Kletterwand.

  • Im Bereich der künstlichen Kletterwand dürfen keine Einrichtungen, wie z. B. Fallrohre oder Fenster als Griff oder Tritt erreichbar sein.

  • Spanplatten aller Art sowie Nadelholzplatten sind ungeeignet, da sie der Belastung durch Anprall und Griffbefestigung nicht standhalten.

Griffe und Tritte

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Zum Klettern an der künstlichen Kletterwand können mit farbigen Griffen und Tritten Routen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade gesetzt werden. Hierbei werden die einzelnen Griffe und Tritte über Schrauben mit der künstlichen Kletterwand verbunden.

Ausnahmen bilden künstliche Kletterwände aus Massiv- oder Spritzbeton, deren Kletterstrukturen ausschließlich in den Werkstoff modelliert werden.

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ccc_3505_as_2.jpgHinweise
  • Griffe und Tritte dürfen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Schulen bei entsprechender Sachkenntnis und mit geeignetem Werkzeug selbstständig in die Befestigungspunkte der künstlichen Kletterwand eingeschraubt und nachträglich neu angeordnet oder ersetzt werden.

  • Griffe und Tritte sind von einer Fachfirma zu beziehen - kein Eigenbau! (vgl. DIN EN 12572-3:2017-05 "Künstliche Kletteranlagen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Klettergriffe").

  • Die Bohrungen für Griffe, Tritte und Sicherungspunkte sollten in einem versetzten Raster angelegt werden. Bewährt hat sich ein Rastermaß von 20 cm × 20 cm.

  • Um beim Vorsteigen Pendelstürze zu vermeiden, sollten Griffe und Tritte möglichst in gerader Linie zum Verlauf der Sicherungspunkte angebracht werden.

  • Der Einstieg in die Vorstiegsroute muss so geschraubt sein, dass der Kletternde den ersten Sicherungspunkt sicher erreichen kann und demzufolge ungesicherte Bodenstürze vermieden werden.

  • Sowohl im Toprope als auch im Vorstieg sollten sich nebeneinanderliegende Kletterouten nicht überschneiden, um z. B. Kollisionen von Kletternden bei einem Sturz zu vermeiden.

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Planung und Bau von künstlichen Kletterwänden

Wenn Kindertageseinrichtungen und Schulen eine eigene Kletterwand nutzen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Planungs- und Ausführungsschritten (siehe Anhang 1: Planungsprozess). Um planerische und bauliche Fehler zu vermeiden, sollte eine Fachfirma für den Wandbau hinzugezogen werden.

ccc_3505_as_2.jpgHinweise
  • Ohne die Genehmigung des Trägers einer Einrichtung darf eine Kletterwand nicht gebaut werden. Deshalb ist es notwendig, den Träger frühzeitig, bereits in der Planungsphase, zu beteiligen.

  • Um die Akzeptanz der künstlichen Kletterwand zu fördern, sollten alle Personen, die am Schul- oder Kitaleben beteiligt sind, von Anfang an in das Vorhaben einbezogen werden.

  • Damit ein sicherer Kletterbetrieb speziell an Toprope- und Vorstiegswänden gewährleistet werden kann, muss frühzeitig die notwendige Qualifizierung des pädagogischen Personals organisiert werden.