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Abschnitt 4.14.5 - 4.14.5 Abgase von Dieselmotoren

Abgase von Dieselmotoren (Dieselmotoremissionen - DME) sind auf Grund des darin enthaltenen Rußes als krebserzeugend eingestuft. Darüber hinaus besteht beim Betrieb von Motoren in geschlossenen Räumen und Hallen die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Mit dem Auftreten von Dieselmotorabgasen ist zu rechnen:

  • beim Starten von dieselgetriebenen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen,

  • beim Betrieb von dieselgetriebenen Fahrzeugen in teilweise oder ganz geschlossenen Arbeitsräumen (z.B. Fahrzeughalle, Salzhalle, Verkehrstunnel),

  • bei der Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge.

Eine wichtige Maßnahme gegen das Auftreten von Dieselmotoremissionen ist, den unnötigen Betrieb von Motoren ("Laufenlassen") zu unterlassen. Maßnahmen zur Minderung der Dieselmotoremissionen können sein:

  • die Verwendung von Abgasabsaugungen,

  • die Verwendung von Dieselpartikelfiltern,

  • die Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren,

  • die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge.

Weitere Informationen über die einzelnen Schutzmaßnahmen sowie über das Wartungskonzept der Dieselmotoren sind in der TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" enthalten.