DGUV Regel 101-021 - Schornsteinfegerarbeiten

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Abschnitt 4.6 - 4.6 Besondere Arbeitsplätze - freistehende Schornsteine

Müssen Schornsteinreinigungsarbeiten insbesondere an freistehenden Schornsteinen ausgeführt werden, sind insbesondere folgende Punkte in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und ggf. Maßnahmen zu treffen:

  • Absturz (z. B. Rettungsmaßnahmen)

  • keine Alleinarbeitsplätze (mind. 2 Beschäftigte mit Ruf- und Sichtverbindung)

  • Gefahrstoffe (z. B. Kohlenmonoxid, Staub, Ruß)

  • Sauerstoffgehalt (O2 <19%)

Geeignete Maßnahmen bei Arbeiten an freistehenden Schornsteinen sind z. B.

  • das Zurverfügungstellen geeigneter PSAgA (siehe Anhang 1),

  • allseits umlaufende begehbare Arbeitsplätze an der Mündung, insbesondere bei Feuerstätten die nicht außer Betrieb genommen werden können,

  • ein Rettungskonzept für die Rettung einer hilflosen Person (z. B. Qualifizierung eines Beschäftigten zum Retten aus Höhe und Tiefen), ggf. Nutzung eines vorhandenen Rettungskonzeptes.

ccc_1154_as_2.jpgSiehe DGUV Regel 112-199 "Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten"

Für den Fall eines Sturzes ist durch geeignete Maßnahmen eine Rettung zu gewährleisten. Durch längeres Hängen im Gurt können Gesundheitsgefahren auftreten.

Die initiale Lagerung richtet sich nach dem Wunsch der betroffenen Person. Häufig ist eine Flachlagerung sinnvoll.

Auf weitere Verletzungen durch den Sturz ist zu achten.

Bei der rettungsdienstlichen Versorgung ist unter anderem zu denken an:

  • Vorerkrankungen (auch als mögliche Sturzursache),

  • Hypo-/Hyperthermie (Auskühlung, Hitzschlag),

  • Hypoglykämie (Unterzuckerung),

  • Herzrhythmusstörungen.

  • Außerbetriebnahme der Feuerstätte,

  • bei in Betrieb befindlicher Feuerstätte ggf. bereit stellen von z. B. CO-Warngerät, von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte und Schutzkleidung, sowie Selbstretter (siehe Abb. 17).

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Abb. 17
CO- Warngerät am Arbeitsplatz