Abschnitt 5 - 5 Unfälle dokumentieren
Unfälle müssen dokumentiert werden. Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist binnen drei Tagen eine Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. (Die länderspezifischen Regelungen sind zu beachten. Die Anzeige ist auf dem beim Unfallversicherungsträger erhältlichen Vordruck zu dokumentieren und diesem vorzulegen).
Schwere Unfälle sind unverzüglich dem Unfallversicherungsträger zu melden!
Elektronische Unfallanzeige | |
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Mit der elektronischen Unfallanzeige können Verwaltungsabläufe reduziert und eine schnelle Unterstützung der verunfallten Person sichergestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. |
Alle anderen Unfälle müssen vermerkt werden, beispielsweise im Meldeblock (DGUV Information 204-021) oder in einer PC-Datei, damit bei Spätfolgen eines nicht durch Unfallanzeige angezeigten Unfalls der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Außerdem wird hierdurch dokumentiert, dass die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte ihrer Verpflichtung zu Erster Hilfe nachgekommen sind.
Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:
Zeit
Ort (Gebäudeteil)
Hergang des Unfalls
Unfallfolgen
Zeitpunkt und Art der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Namen der/des Verletzten
Namen der Zeugen
Namen der Personen, die Erste Hilfe leisteten
Für diese Aufzeichnungen wird vom Unfallversicherungsträger ein Meldeblock unter der Bestellnummer DGUV Information 204-021 sowie ein Dokumentationsbogen für Erste Hilfe Leistungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Dokumentationsbogen ist auf der Internetseite des DGUV Fachbereichs Erste Hilfe abrufbar
www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/dokumentation.pdf.
Die Unfallanzeige ersetzt die Eintragung in den Meldeblock. Aus Datenschutzgründen sind die Aufzeichnungen vertraulich zu behandeln und die Dokumente vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern.