TRG 253 - TR Druckgase 253

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Abschnitt 1 TRG 253 - Geltungsbereich (1)

Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für Absperreinrichtungen, ausgenommen Sicherheitsventile und Berstscheiben-Einrichtungen nach TRG 254 und ausgenommen Klappen und Schieber (2).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Auf Klappen und Schieber wird im Rahmen der TRG nicht eingegangen, weil bisher geeignete Konstruktionen für Druckgasbehälter nicht bekannt sind. Die Verwendung von Klappen und Schiebern ist zulässig, wenn durch die gutachtliche Äußerung des Sachverständigen der Nachweis erbracht ist, daß die Teile den in TRG 253 behandelten gleichwertig sind; die Anforderungen nach TRG 253 gelten entsprechend.