Abschnitt 4.4 - 4.4 Element 4: Einsatzvorbereitung und -durchführung
Menschen mit Behinderung können nur dann effektiv und sicher auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz arbeiten, wenn deren Arbeitseinsatz so gut vorbereitet wird, dass sie ihre Arbeitsleistung sicher und störungsfrei erbringen können.
Wenn ein vorhandener Arbeitsplatz 1:1 durch einen Menschen mit Behinderung besetzt wird, ist mit der Möglichkeit einer Überforderung zu rechnen.
Diese wird erfahrungsgemäß vermieden, wenn ausgelagerte Arbeitsplätze Nischen besetzen, die bisher im aufnehmenden Betrieb so nicht ausgefüllt waren. Keinesfalls dürfen ausgelagerte Arbeitsplätze aktuelle Arbeitsplätze verdrängen.
Dazu sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
förderliche Voraussetzungen für Inklusion im aufnehmenden Unternehmen schaffen,
reibungslosen Einstieg der WfbM-Beschäftigten ermöglichen,
rechtzeitig gegenseitig informieren und Maßnahmen bei Veränderungen der Arbeitssituation veranlassen.
Weiterhin muss geklärt werden, dass die Mobilität von WfbM-Beschäftigten gewährleistet ist. Dies betrifft den täglichen Weg zum ausgelagerten Arbeitsplatz und zurück nach Hause ebenso wie die Mobilität in dem aufnehmenden Betrieb. Soweit möglich sollten WfbM-Beschäftigten alle Wege ohne Hilfe zurücklegen können. Hierfür ist eine möglichst barrierefreie Arbeitsstelle notwendig; hierzu können
Behindertenparkplatz
Rollstuhlgerechte Rampen, Sozialräume,
Akustische und/oder optische Signale in Verkehrswegen und Arbeitsbereichen
erforderlich sein.
Auch sind möglicherweise abweichende Arbeits- und Pausenzeiten von Beschäftigten des aufnehmenden Betriebes und WfbM-Beschäftigten am ausgelagerten Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Diese Checkliste richtet sich an die WfbM und den aufnehmenden Betrieb. Hier werden die Schnittstellen zur Wahrung der Verantwortlichkeiten geprüft, die bei der Planung und während der Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen zu berücksichtigen sind.
Anforderung, Aufgabe | ja | nein | Umsetzung | |
---|---|---|---|---|
durch | bis | |||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
| ||||
|
Zu Nr. 13 der Checkliste 4:
Die Bewertung sollte aufzeigen, dass die bzw. der WfbM-Beschäftigte am bisherigen Arbeitsplatz in allen wichtigen Bereichen ausreichende Kompetenzen und Fähigkeiten erreicht hat oder nicht erreichen kann. Weiterhin sind der bisherige Arbeitsplatz, ausgeführte Arbeiten und der geplante neue Arbeitsplatz mit dort auszuführenden Arbeiten eindeutig zu benennen.
Sofern sich dabei Veränderungen bezüglich der Ansprechpartner, Zuständigkeiten im Betrieb und Verantwortlichkeiten ergeben, müssen diese ebenfalls hierzu genannt werden.