DGUV Information 213-539 - Verfahren zur Bestimmung von 4,4‚-Diaminodiphenylmethan (4,4‚-Methylendianilin, MDA) (bisher ZH 1/120.39)

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Abschnitt 2.1.5 - A 5 Beurteilung des Verfahrens

A 5.1
Genauigkeit

Mit Hilfe einer Mikropipette wurden jeweils 5 μg, 25 μg und 50 μg 4,4‚-Diaminodiphenylmethan auf je ein imprägniertes Glasfaserfilter aufgebracht. Anschließend wurden 500 l Laborluft wie unter Abschnitt A 2 beschrieben durch die Filter gesaugt. Die dotierten Mengen an 4,4‚-Diaminodiphenylmethan entsprechen Konzentrationen von 10, 50 und 100 μg/m3. Die Filter wurden anschließend wie unter Abschnitt 3 beschrieben analysiert. Für jede Konzentration wurden sechs Filter eingesetzt. Es ergaben sich relative Standardabweichungen von 3,2 %, 1,1 % und 1,7 %. Die Wiederfindung lag über 95 %.

A 5.2
Bestimmungsgrenze

Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 2 μg 4,4‚-Diaminodiphenylmethan bei 25 ml Meßlösung und 1 cm Küvetten-Schichtdicke.

Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,008 mg/m3 für ein Probeluftvolumen von 500 l, 25 ml Meßlösung und 1 cm Küvetten-Schichtdicke.

A 5.3
Selektivität

Primäre Arylamine und aromatische Isocyanate werden miterfaßt. Phenole können stören.

Alkylamine sowie sekundäre und tertiäre Arylamine bilden keine Azofarbstoffe.