DGUV Vorschrift 75 - Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen

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§ 6 - Seilzugarbeiten

(1) Seilspulen sind gegen Wegrollen und Umstürzen zu sichern.

(2) Leiterseile sind so aufzulegen und abzunehmen, daß Versicherte nicht gefährdet werden, insbesondere

  1. 1.

    beim Spannen oder Entspannen der Leiterseile oder der beim Auflegen oder Abnehmen verwendeten Seile oder Vorseile

    oder

  2. 2.

    durch Stromeinwirkung benachbarter unter Spannung stehender aktiver Teile.