TRB 001 - TR Druckbehälter 001

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Abschnitt 2 TRB 001 - Inhalt und Aufbau der TRB (1)

2.1 Die TRB enthalten die sicherheitstechnischen Anforderungen, bei deren Anwendung die Vorschrift des § 4 Abs. 1 DruckbehV im Regelfall erfüllt ist. Die TRB schließen nicht aus, daß daneben nicht oder noch nicht ermittelte allgemein anerkannte Regeln der Technik bestehen und in besonderen Fällen angewendet werden.

2.2 TRB sind wegen § 2 Abs. 1 Nr. 24 nicht anzuwenden auf Druckbehälter

  • mit mehr als 0,1 bar zulässigem Betriebsüberdruck (mit mehr als 0,01 bar zulässigem Betriebsüberdruck für tiefkalte, flüssige Gase) und
    I <= 0,1 Liter sowie
    I > 0,1 Liter, jedoch p × I <= 20 und

  • in denen der Druck nur durch Flüssigkeiten, deren Temperatur die Siedetemperatur bei Atmosphärendruck nicht Überschreitet, ausgeübt wird, mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von nicht mehr als 500 bar und p × I <= 10.000.

2.3 Die an Druckbehälter zu stellenden sicherheitstechnischen Anforderungen ergeben sich aus den Regeln der Technik. die aus den TRB entnommen werden können oder sonst dem Stand der Technik entsprechen.

2.4 Die TRB sind wie folgt gegliedert:

AllgemeinesReihe 000
Werkstoffe für DruckbehälterReihe 100
Herstellung der DruckbehälterReihe 200
Berechnung von DruckbehälternReihe 300
Ausrüstung der DruckbehälterReihe 400
Verfahrens- und Prüfrichtlinien für DruckbehälterReihe 500
Aufstellung der DruckbehälterReihe 600
Betrieb der DruckbehälterReihe 700
Besondere Arten von Druckbehältern und Druckbehälter-FüllanlagenReihe 800

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)