Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.3 BGI 730-3 - Sicherheitstechnisches Grundkonzept

Je nach Ausführung der Blockbandsägenanlage, wie z.B.

  • manuell (im Tippbetrieb) gesteuerter Blockwagen,

  • automatisch gesteuerter Blockwagen,

  • bewegliche Sägeblattverdeckung,

  • Zusatzaggregate, wie z.B. Parallelzerspaner, Kapp- und Trennsägen sind unterschiedliche Sicherungskonzepte notwendig.

Bei manuell (im Tippbetrieb) gesteuertem Blockwagen (siehe Abb. 1) wird die Einzelgefahrstellensicherung an Fördereinrichtungen und an der Blockbandsäge angewandt. Ein wesentliches Element der Einzelgefahrstellensicherung an der Blockbandsäge ist die zwangsläufig gesteuerte Sägeblattverdeckung. Beim Betreten des Gefahrbereiches ist eine Abschaltung der Blockbandsäge nicht erforderlich.

Bei automatisch gesteuerten Arbeitsabläufen ist eine Gefahrbereichssicherung (Umzäunung) mit elektrisch verriegelter Zugangstüre notwendig (siehe Abb. 2).

Um bei diesem Sicherungskonzept eine hohe Verfügbarkeit der Anlage aufrecht zu erhalten, wird eine Einzelgefahrstellensicherung der Blockbandsäge (im Wesentlichen die bewegliche Sägeblattverdeckung) vorgeschlagen. Ansonsten müsste bei jedem Betreten des umzäunten Gefahrbereiches die Blockbandsäge abgeschaltet und die Auslaufzeit, die höchstens 30 s betragen darf und durch eine Zuhaltung überwacht werden muss, abgewartet werden.

Im Sicherungskonzept ist auch das Einstellen des Blattlaufes zu berücksichtigen. Z. B. muss bei einer Einstellung des Sägeblattlaufes von innerhalb des Gefahrbereiches eine bewegliche Sägeblattverdeckung sowie eine Grubenverdeckung mit elektrischer Verriegelung und Zuhaltung der unteren Bandsägerolle vorhanden sein.

Eine Umzäunung kann nur dann durch Sicherheitslichtschranken ersetzt werden, wenn die Blockbandsäge mit einer beweglichen Sägeblattverdeckung ausgerüstet ist und andere Werkzeugaggregate (z.B. Spaner) gebremst und innerhalb von 10 s stillgesetzt werden.

Sichere Zugänge (Treppen, Laufstege, Überstiege) für Störungsbeseitigungen, Rüst- und Instandhaltungsarbeiten (z.B. Sägeblattwechsel) schaffen.