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Anlage 10 TRGS 401 - R-Sätze, die im Text der TRGS 401 zitiert werden

  1. 1.

    R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen mit Hautrelevanz:

    R 21Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
    R 24Giftig bei Berührung mit der Haut
    R 27Sehr giftig bei Berührung mit der Haut
    R 34Verursacht Verätzungen
    R 35Verursacht schwere Verätzungen
    R 38Reizt die Haut
    R 43Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
    R 66Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
  2. 2.

    Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautresorptive Eigenschaften besitzen und, wenn legal eingestuft, mit H gekennzeichnet sind:

    R 39Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
    R 40Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
    R 45Kann Krebs erzeugen
    R 46Kann vererbbare Schäden verursachen
    R 48Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
    R 60Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
    R 61Kann das Kind im Mutterleib schädigen
    R 62Kann möglicherweise die Fortpflanzungfähigkeit beeinträchtigen
    R 63Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
    R 68Irreversibler Schaden möglich
  3. 3.

    Weitere R-Sätze im Text der TRGS 401 von Stoffen, die zusätzlich hautgefährdende Eigenschaften besitzen und/oder mit R-Sätzen der Gruppe (A) und/oder (B) kombiniert sind:

    R 20Gesundheitsschädlich beim Einatmen
    R 22Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
    R 23Giftig beim Einatmen
    R 25Giftig beim Verschlucken
    R 26Sehr giftig beim Einatmen
    R 28Sehr giftig bei Verschlucken
    R 36Reizt die Augen
    R 37Reizt die Atmungsorgane
    R 39Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
    R 41Gefahr ernster Augenschäden
    R 42Sensibilisierung durch Einatmen möglich
    R 48Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
    R 68Irreversibler Schaden möglich