DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze BGHW-Kompakt M 87

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Abschnitt 1.1 - 1 Allgemeines
1.1 Übersicht über die Kassentisch-Arten

Unterschiedliche Arbeitsanforderungen an der Kasse erfordern unterschiedliche Arten von Kassentischen. Zu unterscheiden sind:

  • Der Sitz-Kassenarbeitsplatz

  • Der kombinierte Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz

  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe

  • Der Steh-Kassenarbeitsplatz

Eine Übersicht über Kriterien, die bei der Entscheidung für eine Hauptarbeitshaltung helfen, finden Sie hier:

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Abb. 1
Dieses Schaubild kann helfen, die richtige Hauptarbeitshaltung zu ermitteln

Gut gestaltete Kassenarbeitsplätze können einen großen Beitrag leisten, um das Ziel zu erreichen, mit freundlichem Kassenpersonal zügig und fehlerfrei zu kassieren.

Sitz-KassenarbeitsplatzKombinierter Sitz-Steh-Kassenarbeitsplatz
ccc_1498_as_24.jpgccc_1498_as_16.jpg
Vorkommen z. B.: Lebensmitteleinzelhandel, Drogerie, Elektronikmarkt
Vor- und Nachteile:Vor- und Nachteile:
ccc_1498_as_20.jpgbeim Sitzen ermüdet man nicht so schnellccc_1498_as_20.jpges gelten dieselben Vorteile wie beim Sitz-Kassenarbeitsplatz
ccc_1498_as_20.jpgunterschiedliche Körpergrößen können über die individuelle Einstellung des Arbeitsstuhles zum Teil ausgeglichen werden
ccc_1498_as_20.jpgzusätzlich können Beschäftigte frei wählen, wie lange sie bei der Arbeit stehen und wie lange sie sitzen möchten
ccc_1498_as_30.jpgArbeitsbereich ist begrenzt
ccc_1498_as_30.jpgKörperkraft kann im Sitzen schlecht eingesetzt werdenccc_1498_as_30.jpgDer Arbeitsstuhl ist in der Regel weniger leicht beweglich
ccc_1498_as_30.jpgRisiko auf längere Sicht falsche Körperhaltung einzunehmenccc_1498_as_30.jpgRisiko, beim Besteigen des Arbeitsstuhls zu fallen
Anforderungen:
  • Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl verpflichtend, ggf. Fußstütze

  • Auf eine ausreichende Beinraumhöhe ist besonders zu achten

  • Abwechslung mit anderen Tätigkeiten wird empfohlen

Anforderungen:
  • Ausstattung mit Arbeitsdrehstuhl mit verlängerter Gasdruckfeder und mit separater Fußstütze verpflichtend

  • Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten

  • Es muss genügend Raum vorhanden sein, um den Arbeitsstuhl wegsetzen zu können

Steh-Kassenarbeitsplatz mit StehhilfeSteh-Kassenarbeitsplatz
ccc_1498_as_17.jpgccc_1498_as_28.jpg
Vorkommen z. B.:
Baumarkt, Getränkehandel, Tankstelle, Kiosk
Vorkommen z. B.:
Textilhandel, Warenhaus, Tankstelle, Kiosk
Vor- und Nachteile:Vor- und Nachteile:
ccc_1498_as_20.jpges kann leicht zum Stehen gewechselt werdenccc_1498_as_20.jpggroßer Bewegungsradius
ccc_1498_as_20.jpgKörperkraft kann im Stehen voll eingesetzt werden
ccc_1498_as_20.jpgdie Stehhilfe entlastet beim Stehen
ccc_1498_as_30.jpgeine Stehhilfe ist keine vollwertige Sitzgelegenheitccc_1498_as_30.jpgStehen ist belastend für Beine und Rücken
ccc_1498_as_30.jpgdie Stehhilfe lässt nur eine Sitz- bzw. Arbeitshaltung zu, dies kann evtl. zu Druckschmerzen an den Oberschenkeln bei längerer Benutzung führenccc_1498_as_30.jpgPedale, z. B. zur Steuerung eines Kassenförderbandes, können nicht bedient werden, da einbeiniges Stehen notwendig wäre
ccc_1498_as_30.jpgunterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d.h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut seinccc_1498_as_30.jpgunterschiedliche Körpergrößen können nicht ausgeglichen werden, d.h. die Arbeitshöhe kann nicht für alle Beschäftigten gleich gut sein
Anforderungen:
  • Auf eine ausreichende Beinraumtiefe in Knie- und Fußhöhe achten

  • Es muss genügend Raum vorhanden sein, um die Stehhilfe wegsetzen zu können

  • Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten

Anforderungen:
  • Auf einen ausreichenden Fußraum im gesamten Arbeitsbereich achten

  • Abwechslung mit anderen Tätigkeiten ist ein Muss

  • Vorgaben aus dem Mutterschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz beachten

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Für weitere Informationen siehe
·Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
·DGUV Regel 108-601 "Branche Einzelhandel"
·DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze".
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Bei der Auswahl von Steh-Kassentischen müssen Sie vor der Anschaffung eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstellen. Beziehen Sie ggf. Fachleute im Betrieb mit ein.

Für Sie als Unternehmer bleibt grundsätzlich die Pflicht, für die sichere Verwendung von Steh-Kassentischen zu sorgen. Wählen Sie einen Aufstellungsort, der ein sicheres Arbeiten durch genügend Freiraum und ausreichende Abstände zu Verkehrswegen und anderen Einbauten, wie z. B. rückwärtigen Regalen, ermöglicht.

In dieser Schrift werden hauptsächlich die Kassentisch-Arten "Steh-Kassenarbeitsplatz mit Stehhilfe" und "Steh-Kassenarbeitsplatz" betrachtet.

Sie haben weitergehende Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit an Kassenarbeitsplätzen? Wenden Sie sich an die Expertinnen und Experten Ihres Unfallversicherungsträgers. Als Mitgliedsunternehmen haben Sie Anspruch auf eine umfassende Beratung und vielfältige Informationen.