DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 8 - 8 Betreiben von Gasanlagen

Für den sicheren Betrieb einer Gasanlage sind grundlegende Maßnahmen erforderlich, die bei der Errichtung und im Betrieb zu berücksichtigen sind. So sind Gasanlagen und Leitungen gegen schädliche Einwirkungen und Belastungen, z. B. aufgrund von Fahrverkehr, Druck, Wärmestrahlung, Vibration, Korrosion, im erforderlichen Umfang zu schützen. Für gasführende Anlagenteile ist zu gewährleisten, dass sie im Betrieb technisch dicht bzw. auf Dauer technisch dicht bleiben (vgl. dazu auch TRGS 722). Ein wesentliches Element für den sicheren Betrieb einer Gasanlage ist die Inspektion als Bestandteil der Instandhaltung, um frühzeitig Veränderungen zu erkennen sowie die Durchführung notwendiger Kontrollen und Prüfungen.

Für Gasanlagen müssen vor Inbetriebnahme Maßnahmen zur Störungsbeseitigung festgelegt werden.

Hinweis für Anlagen nach EnWG: Diese grundlegenden Anforderungen werden bei Gasanlagen nach EnWG erfüllt, wenn sie nach DVGW-Regelwerk errichtet und betrieben werden.