TRGL 181 - TR Gashochdruckleitungen 181

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Abschnitt 10 TRGL 181 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen (1)

10.1 An allen oberirdischen Anlageteilen im Freien müssen Blitzschutzeinrichtungen nach VDE 0185 angebracht sein.

10.2 Aus Gründen des Berührungs- und Explosionsschutzes ist ein vollständiger Potentialausgleich gemäß VDE 0190 und 0165 vorzusehen. Für die besonderen Maßnahmen an kathodisch geschützten Rohrleitungen sind die Empfehlungen Nummer 5 und Nummer 6 der Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen (AfK) zu beachten.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)