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Abschnitt 5.2 - WIG-Schweißen von unlegiertem bzw. niedrig legiertem Stahl oder Aluminiumwerkstoffen

Ist durch die Gefährdungsbeurteilung belegt, dass kein Chrom-Nickel-Stahl (Edelstahl) geschweißt wird, kann auf die Absaugung mit Erfassung an der Entstehungsstelle verzichtet werden. Allerdings ist eine technische Arbeitsplatzlüftung vorzusehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Lüftungsanlage im gesamten Raum, zumindest im Schweißarbeitsbereich, wirksam wird. Die Anforderungen an Konstruktion und Betrieb dieser Lüftungsanlage sind in der BG-Regel "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen" (BGR 121) geregelt.