BekGS 910 - Bekanntmachung 910

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Abschnitt 2 Bek GS 910 - Stoffübergreifende Risikogrenzen (1)

Der AGS hat folgende stoffübergreifende Risikogrenzen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen beschlossen: ein

Akzeptanzrisiko:übergangsweise von4: 10.000,
spätestens ab 2018 (1)von 4: 100.000,

unterhalb dessen ein Risiko akzeptiert und oberhalb dessen ein Risiko unter Einhaltung der im Maßnahmenkatalog spezifizierten Maßnahmen toleriert wird, sowie ein

Toleranzrisiko:von4: 1.000,

oberhalb dessen ein Risiko nicht tolerabel ist. Die Risiken beziehen sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition.

Die Festlegung erfolgte unter handlungsorientierten Gesichtspunkten und ist eng an ein gestuftes Maßnahmenkonzept zur Risikominderung (siehe Anlage 1 Nr. 5.2) gebunden, das ebenso beschlossen wurde.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 2. April 2014 durch die Bek. vom 13. Februar 2014 (GMBl S. 258)

(1) Amtl. Anm.:

Während einer Einführungsphase soll diese Grenze vorläufig auf einen Wert von 4: 10.000 festgesetzt werden. Abhängig von den Erfahrungen, die mit der Umsetzung des risikobasierten Grenzwertkonzepts für krebserzeugende Stoffe gewonnen werden, sollte der Übergang vom vorläufigen auf den endgültigen Wert des Akzeptanzrisikos frühestens fünf und spätestens zehn Jahre nach Einführung des Konzeptes erfolgen, d.h. zwischen 2013 und 2018.