DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

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Abschnitt 3.20 - 3.20 Brandschutz und Sicherheitskennzeichnung

Brenn- und Schweißarbeiten führen immer wieder zu Bränden auf Schiffen und Schiffssektionen. Häufige Ursache für Entstehungsbrände sind auch provisorische Elektroinstallationen. Bedingt durch den Baufortschritt ergeben sich zudem ständig Veränderungen der Flucht- und Rettungswege.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • Technische Regel für Arbeitsstätten

    • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

    • A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"

    • A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"

ccc_3649_27.jpgGefährdungen
  • Funkenflug, Schweißperlen, heiße Schlacke, Wärmeleitung, Wärmestrahlung

  • elektrischer Strom durch provisorische Beleuchtung/Elektrik

  • Rauchgasausbreitung

  • Explosion EX-Atmosphäre

  • große Brandlasten aufgrund von Verpackungsmüll und provisorischen Folienabdeckungen

  • außer Betrieb genommene Sicherheitseinrichtungen (Brandfrüherkennung/Sprinkler/RWA)

  • Auslösen von bordeigenen Feuerlöschanlagen. Durch austretende Löschmittel, z. B. CO2, kann eine Gefährdung durch Atemluftveränderung entstehen.

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Stimmen Sie Ihr objektbezogenes Brandschutzkonzept mit der zuständigen Feuerwehr ab.

Das Brandschutzkonzept sollte Folgendes beinhalten:

  • Erstellen Sie Notfallpläne, besonders mit Notfallnummern und Verantwortlichkeiten.

  • Legen Sie die Flucht- und Rettungswege unter Einbeziehung aller Zugänge zum Schiff unter Berücksichtigung der an Bord befindlichen Personen aus.

  • Richten Sie bei Bedarf eine Zugangskontrolle ein, um die tatsächliche Personenanzahl an Bord jederzeit feststellen zu können.

  • Legen Sie Alarmierungsweg und Sammelstellen fest und geben Sie diese bekannt

  • Planen Sie mobile oder bordeigene Brandmeldeanlagen ein.

  • Stellen Sie gefährdungsabhängig Heißarbeitserlaubnisscheine aus und sorgen Sie für Brandwachen bei Heißarbeiten.

  • Planen Sie provisorische oder bordeigene Löschwasserversorgung ein.

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E002+Pfeil

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E007

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F001

Planen und koordinieren Sie feuergefährliche Arbeiten so, dass keine Überschneidungen mit zum Beispiel Farbspritz- oder Reinigungsarbeiten entstehen können. Stellen Sie die Löschwasserversorgung sicher und statten Sie den Arbeitsplatz mit tragbarem Löschmittel aus.

ccc_3649_30.jpg Halten Sie folgende Mindestausrüstung vor:

  • eine B-Leitung unter Druck an Deck

  • eine ausreichende Anzahl geeigneter Feuerlöscher

  • eine Grundausstattung an Feuerlöschequipment in der Nähe des Hauptzugangs (z. B. verschließbare Gitterbox mit verschiedenen Schläuchen, Verteilern, Strahlrohren, Bindemittel etc.)

Vor Beginn von Schweiß-, Brenn- und Schleifarbeiten sind die Brandlasten durch vollständiges Entfernen des brennbaren Materials zu beseitigen. Dabei müssen auch angrenzende und hinter Schotts liegende Bereiche und mögliche Wärmeleitung berücksichtigt werden. Ist vor Ort brennbares Material nicht zu vermeiden, muss die Brandgefahr durch Abdecken des gefährdeten Materials und Abdichten, zum Beispiel von Durchführungen, Fugen, Rohröffnungen, beseitigt werden. Geeignete Abdeckmaterialien sind zum Beispiel ein Brandschutztuch (Glasvlies) oder Bleche.

Sorgen Sie dafür, dass Brenngas- und Sauerstoffschläuche vor der Nutzung auf Leckagen geprüft und in Pausen von der Versorgung getrennt werden. Nach Arbeitsende sind die Schläuche aus den Arbeitsbereichen zu entfernen.

Reduzieren Sie die Brandlast durch Verpackungen und Abdeckungen auf ein Minimum. Verwenden Sie und Ihre Partnerfirmen mindestens Materialien der Klasse B1 (schwer entflammbar, selbstverlöschend, nicht abtropfend). Legen Sie schon in der Projektierungs- und Ausschreibungsphase fest, welche Materialien verwendet werden dürfen.

Im Schiffsneubau und bei Schiffsreparaturen, bei denen die bordeigene Brandmeldeanlage (BMA) außer Betrieb genommen wurde, kann durch mobile BMA eine Brandfrüherkennung sichergestellt werden. Komplettsysteme, bestehend aus Rauch-, Gas-, Wasser- und Evakuierungsmeldern, entsprechen hier dem Stand der Technik.

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E005

ccc_3649_39.jpgAchtung: Heißarbeiten dürfen je nach Baufortschritt nur bei Vorliegen eines gültigen Heißarbeitserlaubnisscheins durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen durch Brandsicherheitswachen vor, während und nach der Ausführung kontrolliert und überwacht werden.

Die ausreichend dimensionierten Flucht- und Rettungswege müssen immer sicher benutzt werden können. Sie dürfen daher nicht durch Zustellen oder herumliegende Kabel und Schläuche eingeschränkt werden. Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege in der Bauphase muss durch provisorisch angebrachte, nachleuchtende Fluchtwegschilder erfolgen.

Durch provisorisch verlegte Versorgungsleitungen kann es dazu kommen, dass Brandabschnitte nicht verschlossen werden können. Legen Sie schon in einer frühen Phase fest, wo welche Versorgungsleitungen durchgeführt werden, um intakte Brandabschnitte sicherzustellen. Eine Brand- und Rauchausbreitung wird somit effektiv vermieden.

ccc_3649_30.jpgTipp: Bewährt haben sich gesonderte Versorgungsdurchbrüche, z. B. oberhalb von Türen. Dadurch werden sowohl Stolpergefahren als auch Brand- und Rauchausbreitung minimiert.

Temporäre Einhausungen/Einzeltungen können die Wirksamkeit vorhandener baulicher Brandschutzeinrichtungen behindern. Hierfür müssen gesonderte Maßnahmen festgelegt werden.

Bei Vorhandensein bordeigener Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Feuerlöschmitteln sorgen Sie dafür, dass

  • bei Aufenthalt von Personen in mit Gas flutbaren Räumen die Auslöseeinrichtung und der Feuerlöschdruckbehälterraum verschlossen gehalten und gekennzeichnet sind,

  • bei Arbeiten an der Feuerlöschanlage oder im Feuerlöschdruckbehälterraum die Anlage blockiert oder abgeschlossen ist.

Beim Bunkern von Brennstoff sind Heißarbeiten in einem ausreichend großen Radius grundsätzlich einzustellen.