DGUV Regel 109-603 - Branche Schiffbau

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.25 - 3.25 Werftprobefahrten

Die Werftprobefahrt beinhaltet die finale Inbetriebnahme aller Anlagen und Systeme im Gesamtschiffsbetrieb.

ccc_3649_02.jpgRechtliche Grundlagen
  • SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea)

  • Richtlinie für Seeschiffe auf Probefahrt

ccc_3649_03.jpgWeitere Informationen
  • Handbuch "See" - 2. Auflage mit 28 neuen Modulen (BG Verkehr)

  • Deutscher Küsten-Almanach

ccc_3649_27.jpgGefährdungen
  • Sturz ins Wasser

  • Brände

  • Unkontrollierte Bewegungen des Schiffs durch Seegang oder Manöver

  • Quetschungen durch zuschlagende Türen und verrutschende Gegenstände

  • Heiße Oberflächen

  • Witterungseinflüsse

  • Herumschlagende Leinen und Trossen

ccc_3649_28.jpgMaßnahmen

Technik

  • Alle für den sicheren Schiffsbetrieb notwendigen technischen Einrichtungen und Systeme müssen uneingeschränkt betriebsbereit sein.

  • Sorgen Sie dafür, dass alle Gegenstände an Bord seefest gelascht werden.

  • Die Ausrüstung des Schiffs muss soweit vorhanden sein, dass es keine Absturzgefahren gibt und ausreichende Möglichkeiten zur Eigensicherung bei Schiffsbewegungen vorhanden sind.

  • Aufenthaltsräume, Schlafgelegenheiten und Sanitäranlagen müssen entsprechend der Personenanzahl bereitgestellt werden.

  • Der Verschlusszustand ist stets sicherzustellen, insbesondere sind Montageöffnungen in wasserdichten Unterteilungen zu verschließen.

Vor Probefahrtbeginn sollten Sie nachfolgende Punkte besonders berücksichtigen:

  • Alle notwendigen Zertifikate und Bescheinigungen entsprechend den Vorgaben des Flaggenstaates und der Klassifikationsgesellschaft müssen vorhanden sein.

  • Der Brandschutzsicherheitsplan ist auf allen Decks auszuhängen.

  • Für jede an Bord befindliche Person muss ein Platz in einem Überlebensfahrzeug (Rettungsboot/Rettungsinsel) vorhanden sein. Die Überlebensfahrzeuge müssen einsatzbereit sein. Zusätzliche Rettungsflöße müssen so aufgestellt werden, dass sie jederzeit einsatzbereit sind.

  • Für jede Person an Bord ist eine Rettungsweste mitzuführen.

  • Die Sicherheitsausrüstung muss vollständig und funktionstüchtig vorhanden sein.

  • Ausreichende Mengen an Betriebsstoffen, Frischwasser und Proviant müssen vorhanden sein.

  • Die Schiffsbesetzungsvorschriften (Brücke, Deck und Maschine) müssen beachtet werden.

  • Vor Probefahrtbeginn ist eine Sicherheitsrolle zu erstellen, insbesondere sind hierbei namentlich zu benennen:

    • Sammelstellen

    • Schiffsführungsgruppe

    • Einsatzgruppe

    • Unterstützungsgruppe

Das eingeteilte Personal muss entsprechend gültige Nachweise über die Sicherheitsausbildung haben, in die vorhandene Sicherheitsausrüstung eingewiesen sein und über praktische Erfahrung verfügen.

  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Probefahrt sind in einer Probefahrtsliste festzuhalten. Ihnen ist beim Anbordgehen ein Teilnahmeausweis auszuhändigen, dem mindestens nachfolgende Informationen zu entnehmen sind:

    • Notsignal

    • Aufbewahrungsort der persönlichen Rettungsmittel und der Musterstation

    • Verhaltensregeln an Bord

  • Vor Auslaufen des Schiffs sind alle Teilnehmenden zu unterweisen und es muss ein Sicherheitsmanöver durchgeführt werden.

  • Stellen Sie sicher, dass nach der erfolgreichen Hafenerprobung an den Schiffsbetriebssystemen (Haupt-, Nebenantriebssysteme und Ruderanlage) sowohl hardware- als auch softwareseitig keinerlei Veränderungen mehr vorgenommen werden.

  • Erstellen Sie einen Probefahrtsablaufplan.

Die Durchführung der Einzelprüfungen ist immer mit der Schiffsführung und der Probefahrtsleitung abzustimmen! Insbesondere sind sämtliche Arbeiten an Maschinen- und Ruderanlagen durch die Schiffsführung zu genehmigten!
  • Machen Sie eindeutige Vorgaben dazu, welche Kommunikations- und Meldewege während der Probefahrt einzuhalten sind.

  • Sorgen sie dafür, dass regelmäßige Sicherheitsronden durchgeführt werden.

  • Stellen Sie sicher, dass die behördlichen Vorgaben für Ersthelfer und Ersthelferinnen bzw. Bordärztinnen und Bordärzte sowie die Schiffsapotheke erfüllt werden.

  • Sorgen Sie dafür, dass alle an der Probefahrt Teilnehmenden den Anweisungen der Schiffsführung unbedingt Folge leisten.

  • Setzen Sie Zutrittsverbote durch.

  • Sorgen Sie dafür, dass die vorgegebenen Kommunikationswege eingehalten werden; insbesondere ist auf die Funkdisziplin zu achten.

Jegliche Brände, Wassereinbrüche und jede andere Gefahr (z. B. Person über Bord, lose Gegenstände) sind unverzüglich zur Brücke oder an die Wachhabenden zu melden.

ccc_3649_30.jpgTipp: Es hat sich bewährt einen Probefahrtsordner anzulegen. Er dient der Schiffsführung bei Planung und Durchführung der Probefahrt als Hilfestellung und sollte Folgendes beinhalten:

  • Zertifikate, Zeugnisse und Zulassungen

  • Brandschutzsicherheitsplan

  • Probefahrtserlaubnisschein

  • Besatzungsliste

  • Kopien nautischer und technischer Patente

  • Stabilitätsunterlagen

  • Sicherheitsrolle

  • Wichtige Telefonnummern