§ 22 - Container-Umschlaggeräte
Der Unternehmer hat beim Einsatz von Container-Umschlaggeräten dafür zu sorgen, dass
- 1.
der Geräteführer gegen Witterungseinflüsse geschützt ist,
- 2.
die Führerkabine bei Bedarf beheizt oder belüftet wird
und
- 3.
die Scheiben der Führerkabine von innen und außen gefahrlos gereinigt werden können.