DGUV Information 213-705 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mehlstaub in Backbetrieben

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Begriffe werden so verwendet, wie sie im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung bestimmt sind [10]. Im Sinne dieser EGU werden folgende Begriffe definiert:

  • Mehlstaub

    Als Mehlstaub wird im Folgenden ausschließlich Getreidemehlstaub bezeichnet, der im Backbetrieb bei Tätigkeiten mit Getreidemehl entsteht. Überwiegend handelt es sich hierbei um Weizen- und Roggenmehl.

  • Trennmittel

    Trennmittel sind Substanzen, die ein Ankleben von Teigen an Arbeitstischen oder Maschinenteilen verhindern sollen, in erster Linie Weizen- oder Roggenmehle und Stärke. Aber auch Trennöl, Trennwachs oder Wasser kommen zum Einsatz.

    Staubarme Trennmittel, die eine geringe Staubungsneigung aufweisen, sind:

    • HT-Mehle

    • sonstige Mehle mit geringer Staubungsneigung

    • Weizendunst und Hartweizengrieß

    • Trennöl und Trennwachs

    • Wasser

  • HT-Mehle

    HT-Mehle sind Weizen- und Roggenmehle, deren Staubungsneigung durch spezielle hydrothermische Verfahren entscheidend minimiert ist.

  • Backmittel

    Backmittel sind Mischungen von Lebensmitteln einschließlich Zusatzstoffen, die dazu bestimmt sind, die Herstellung von Backwaren zu erleichtern, die wechselnden Verarbeitungseigenschaften der Rohstoffe auszugleichen und die Qualität der Backwaren zu beeinflussen. Backmittel können atemwegssensibilisierende Stoffe enthalten.

  • 95 %-Wert und 50 %-Wert

    Statistischer Wert, der von einem bestimmten Prozentsatz der Messergebnisse einer Stichprobe unterschritten wird. Der 95 %-Wert gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 95 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen. Der 50 %-Wert (Median) gibt den Konzentrationswert an, unterhalb dessen 50 % aller Messwerte eines Kollektivs liegen.