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Schutz vor Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz
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Ob Drohung, Beleidigung oder körperlicher Übergriff: Gewalt am Arbeitsplatz kann viele Formen haben. Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung.

Gewalt am Arbeitsplatz kann sich ganz unterschiedlich äußern. Sie reicht von Bedrohungen, Belästigungen und Beleidigungen bis hin zu körperlichen Angriffen und sexuellen Übergriffen. Gewalt kann beispielsweise von Kunden oder Patienten ausgehen. In manchen Berufsgruppen besteht ein höheres Risiko, externer Gewalt zum Opfer zu fallen. So ereignen sich Gewaltunfälle häufig im Gesundheits- und Sozialwesen. Zu weiteren Berufsgruppen zählen Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr oder Angestellte in Justiz- und Sozialbehörden. 

Auf dem Weg zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz steht zu Beginn die Gefährdungsbeurteilung. Verantwortliche dokumentieren darin, welche Formen der Gewalt je nach Tätigkeit und Arbeitsplatz drohen – und welche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Weitere Unterstützungsangebote sowie branchenspezifische Hinweise zur Prävention bietet unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung. Ereignet sich eine Belästigung oder ein tätlicher Übergriff infolge der Beschäftigung, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Dann erhalten Betroffene Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation.

Auch interne Gewalt kann im Betrieb vorkommen. Dazu zählt beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz. Für Betroffene bedeutet dies meist massive psychische Belastungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen. Viele verlieren das Vertrauen in die soziale Umwelt. Betriebe können vorbeugen, indem sie eine kompromisslose Haltung gegen Gewalt vertreten. Dies ist ein wichtiges Zeichen an die Belegschaft. Führungskräfte sollte ihre Vorbildfunktion nutzen und deutlich machen, dass sie weder Gewalt akzeptieren noch Vorfälle tatenlos hinnehmen.

Zum Hintergrund: Ende Dezember vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeits­organisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung beschlossen. Das weltweite Übereinkommen soll für mehr Schutz in der Arbeitswelt sorgen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstützt die Ziele des Übereinkommens auf unterschiedliche Weise.

Quelle/Text: DGUV, BMAS / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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